Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten beschließen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) Erläuterungen:
Entsprechend des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes im Dezember 2010 sowie nach mehreren Gesprächen und Abstimmungen mit dem Forster Gewerbeverein und Vertretern des Einzelhandelsverbandes wurden vier konkrete Termine für das Jahr 2013 zur Sonntagsöffnung in Verbindung mit einem besonderen Ereignis festgelegt. Diese Termine sind durch die Stadtverordneten mittels einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zu bestätigen.
Folgende Termine für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sind vorgesehen:
07.04.2013 Frühlingsauftakt im Herzen der Stadt
01.12.2013 2. Lichterfest in Forst-Eulo (entsprechend Anlage A)
15.12.2013 Weihnachtsmarkt
22.12.2013 Weihnachtsträume werden wahr (gesamtes Stadtgebiet außer Forst-Eulo)
Anlagen:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Lageplan Eulo
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||