Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0812/2013  

 
 
Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lehmann
Federführend:Betriebsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
21.02.2013 
46. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
25.02.2013 
38. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.02.2013 
33. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.03.2013 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
friedhofsgebührensatzung 1. änderung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren lt. Anlage.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Die Änderungen sind notwendig, weil lt. Brandenburgischem Bestattungsgesetz (BbgBestG) die Ruhezeiten von Leichen nicht vom Alter beim Ableben abhängig gemacht werden dürfen. Bisher wurde in der Friedhofsgebührensatzung bei den Gebühren entsprechend der verschie­denen Ruhezeiten zwischen verstorbenen Kindern und Erwachsenen unterschieden. Die Gebühren waren demzufolge anzupassen.

 

Eine weitere Änderung ist erforderlich, weil die Trägerleistungen bei Erdbestattungen nicht mehr von Mitarbeitern der Stadt Forst (Lausitz) erbracht werden können. Aus diesem Grund muss diese Gebühr entfallen.


Anlagen:

 

Erste Satzung der Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz)

über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 friedhofsgebührensatzung 1. änderung (6 KB)