Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren lt. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Änderungen sind notwendig, weil lt. Brandenburgischem Bestattungsgesetz (BbgBestG) die Ruhezeiten von Leichen nicht vom Alter beim Ableben abhängig gemacht werden dürfen. Bisher wurde in der Friedhofsgebührensatzung bei den Gebühren entsprechend der verschiedenen Ruhezeiten zwischen verstorbenen Kindern und Erwachsenen unterschieden. Die Gebühren waren demzufolge anzupassen.
Eine weitere Änderung ist erforderlich, weil die Trägerleistungen bei Erdbestattungen nicht mehr von Mitarbeitern der Stadt Forst (Lausitz) erbracht werden können. Aus diesem Grund muss diese Gebühr entfallen. Anlagen:
Erste Satzung der Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren
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