Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0815/2013  

 
 
Betreff: Petition der Einwohner von Groß und Klein Bademeusel an die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zum geplanten Windpark vom 03.12.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.02.2013 
33. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.03.2013 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Petition 5

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abschluss des Petitionsverfahrens und den Wortlaut der Beantwortung zur Petition der Einwohner von Groß und Klein Bademeusel zum geplanten Windpark vom 03.12.2012 an die Kontaktadressen Herrn Günter Kochan, Frau Ilona Leske, Herrn Klaus- Dieter Krahl und Herrn Wolfgang Rasim entsprechend beiliegender Anlage.

 


Erläuterungen:

 

Am 05.12.2012 ging bei der Stadt Forst (Lausitz) die Petition der Einwohner von Groß und Klein Bademeusel zum geplanten Windpark vom 03.12.2012 ein.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Forst (Lausitz) nimmt der Haupt- und Wirtschaftsausschuss alle an die Stadtverordnetenversammlung gerichteten Petitionen gemäß

§ 16 BbgKVerf zur Kenntnis, berät darüber und leitet diese mit einer Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.

 

Der Sachverhalt wurde bereits umfassend im Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 16.01.2013 vorberaten. Im Ergebnis dessen fand am 06.02.2013 eine Einwohnerversammlung der Bürger/Innen von Groß und Klein Bademeusel statt.

 

In dieser fassten die Bürger/Innen von Groß und Klein Bademeusel den Beschluss, an der Petition festzuhalten.

 

Daher ist nunmehr ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Abschluss des Petitionsverfahrens, da dem Anliegen nicht entsprochen werden kann, und dem Wortlaut der Beantwortung zur Petition der Einwohner von Groß und Klein Bademeusel zum geplanten Windpark vom 03.12.2012 herbeizuführen.

 

Der Fachbereich für Stadtentwicklung hat für die Begründung die fachlichen Aspekte zugearbeitet.

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 04.05.2012 einstimmig den Beschluss zur Einleitung eines 5. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) sowie zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Windpark Bademeusel“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

Bereits am 16.02.2012 wurde durch den Ausschuss für Bau und Planung empfohlen, dieses Planverfahren zu beginnen, um die Zulässigkeit von Windkraftanlagen in diesem Gebiet mit einem offenen Ergebnis zu prüfen und damit Einfluss zu nehmen auf die Inhalte der Planung. Des Weiteren erfolgte am 16.03.2012 in der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) ein Beschluss über die weitere Verfahrensweise zum Antrag auf Einleitung eines Bauleitplan-verfahrens für den geplanten Windpark Bademeusel sowie zur Einleitung eines 5. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz).

 

Zu diesem Zeitpunkt gab es keinen rechtskräftigen sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ und der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 19.06.2012 in der 41. Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz/Spreewald gebilligt. Dieser Entwurf des Teilregionalplanes besitzt keine Rechtskraft. Derzeit liegen nur eingeleitete Ziele der Raumordnung vor, die sich jederzeit auch noch ändern können.

 

Als nächster Schritt wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt, welche auch den Bürgern Gelegenheit geben soll, entsprechende Probleme, Einwendungen und Fakten zu benennen, um auf die weitere Planung Einfluss nehmen zu können. Die kompletten Planungsunterlagen müssen dann durch das entsprechende Planungsbüro in Abstimmung mit der Stadt Forst (Lausitz) überarbeitet werden. Sollten in diesem Prozess rechtserhebliche, nicht überwindbare Hemmnisse vorgebracht werden, kann das Planverfahren eingestellt werden.

 

Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Windpark Bademeusel vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden gesichtet, umfassend geprüft und in der Entwurfsphase in die Planungen eingearbeitet. Die Stellungnahme des Ortsbeirates Klein Bademeusel wird analog den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgern und juristischen Personen einer Abwägung zugeführt.

 

Da zum jetzigen Zeitpunkt die Ergebnisse noch offen sind, ist die Weiterführung des Verfahrens zur Sicherung der Einflussmöglichkeiten erforderlich. Die Einflussnahme der Ortsteile auf das Verfahren soll mit Hilfe des Bauleitplanverfahrens gesichert werden. Der Beschluss zur Offenlage kann derzeit noch nicht terminiert werden.

 

Aus den genannten Gründen kann die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) das Anliegen nicht unterstützen.

 

Selbstverständlich werden alle Stadtverordneten der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz), so wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft nach bestem Wissen und Gewissen ihre Entscheidungen treffen. Dazu wurden sie im Übrigen auch in der konstituierenden Sitzung am 22.10.2008 gemäß Runderlass III Nr. 130/93 des Ministerium des Inneren verpflichtet.


Anlagen:

Antwortschreiben

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Petition 5 (20 KB)