Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt das Regionale Entwicklungskonzept (REK) Cottbus – Guben – Forst (Lausitz) gemäß Anlage 2 als Arbeitsgrundlage und Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung des Geltungsbereiches (Anlage 1) im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten der Stadt Forst (Lausitz) und ermächtigt den Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz), die „Cottbuser Erklärung“ (Anlage 3) zu unterzeichnen.
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg, Referat GL 4, hat ein Regionales Entwicklungskonzept für die Region der Mittelbereiche Forst (Lausitz) und Guben sowie das Oberzentrum Cottbus erarbeitet (Geltungsbereich siehe Anlage 1). Ziel ist auf Grundlage dieses Konzeptes, einen Impuls für eine koordinierte interkommunale Zusammenarbeit und Weiterentwicklung der Region zu setzen.
Mit der Planung beauftragt war eine Bürogemeinschaft, bestehend aus den Büros dieraumplaner, INPOLIS und BTE.
Die öffentliche Auftaktveranstaltung, zu der unter anderem auch der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung und die Vorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) sowie der Bürgermeister und die Verwaltungsvorstände eingeladen waren, fand am 16.02.2012 in Forst (Lausitz) statt. Am 07.05.2012 fand in Guben die Zukunftswerkstatt und am 15.08.2012 in Peitz die Strategiewerkstatt statt, zu denen jeweils zahlreiche Akteure aus der Region eingeladen waren. Weiterhin fanden zahlreiche Expertengespräche statt und 4 Beratungen im Rahmen der koordinierenden Steuerungsgruppe.
Am 16.01.2013 wurden in gemeinsamer Beratung der Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses mit den Mitgliedern des Ausschusses für Bau und Planung sowie des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales die Grundzüge des REK durch die Geschäftsinhaberin des Büros dieraumplaner, Frau Slapa, sowie durch Herrn Schmidt von der BTE Tourismus und Regionalberatung erläutert und diskutiert.
Basierend auf der nun vorliegenden Fassung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (siehe Anlage 2) soll durch die beteiligten Kommunen eine Erklärung als Grundlage für dessen Umsetzung unterzeichnet werden. Diese „Cottbuser Erklärung“ (siehe Anlage 3) dient als Fundament für die Entwicklung einer regionalen Partnerschaft zur Umsetzung der im Regionalen Entwicklungskonzept vorgeschlagenen Schlüsselmaßnahmen. Eine unmittelbare finanzielle Verpflichtung ist daraus nicht abzuleiten. Die Umsetzung der Maßnahmen muss unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Spielräume der beteiligten Kommunen erfolgen. Anlagen:
Anlage 1 – Geltungsbereich REK Anlage 2 – REK Anlage 3 – „Cottbuser Erklärung“
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