Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz) vom 15.05.2010 gemäß der Anlagen. Erläuterungen:
Die Entgeltordnung für das Freibad Forst (Lausitz) wurde am 19.03.2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist am 15.05.2010 in Kraft getreten (Beschlussvorlage SVV/0288/2009).
Die erste Änderung der Entgeltordnung (Änderung beim Familientarif (Tarif IV) – hier: Reduzierung des Nachlasses von 50 % auf 20 % auf die Normaltarife I und III) ist von der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2011 beschlossen worden und am 04.06.2011 in Kraft getreten (Beschlussvorlage SVV/0525/2011).
In Zusammenhang mit der Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen aus dem aktuellen Haushaltssicherungskonzept 2013 sollen die Eintrittspreise im Freibad zur anstehenden Saison 2013 an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst werden.
Die Besucherzahlen im Freibad sind stark von der Witterung abhängig. Grundsätzlich ist aber jährlich eine positive Entwicklung der Besucherzahlen zu verzeichnen. Besonders polnische Besucher nutzen das Forster Freibad in den Sommermonaten zunehmend.
Die Eintrittspreise für die Normaltarife I – III sind moderat ausgelegt und mit den Tarifen anderer Freibäder regional und überregional vergleichbar. Diese Normaltarife I – III sollen derzeit nicht erhöht werden.
Zusätzlich zu diesen moderaten drei Normaltarifen noch erhebliche Rabatte (bis zu 50%!) zu gewähren, wie es derzeit beim Familientarif (20% Nachlass auf Normaltarife I und III) sowie beim Gruppentarif (50% Nachlass auf Normaltarif III) erfolgt, ist vor allem aus wirtschaftlicher Sicht nicht länger vertretbar.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Tarif IV (Familientarif) und Tarif V (Gruppentarif) komplett abzuschaffen.
Übersicht zur Kenntnis (aktuelle Entgeltordnung – Auszug):
Normaltarife
Weiterhin wird vorgeschlagen, eine zusätzliche, angebotsorientierte (und zeitlich befristete Rabattierungsmöglichkeit von einheitlich 5 % auf verschiedene - für die Vermarktung der Rosenstadt Forst (Lausitz) - interessante Produktangebote einzuführen. Anlagen:
Anlage 1 - 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz)
Anlage 2 - Änderungssynopse
Anlage 3 - Nur zur Information: neue Gesamttextausgabe der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz) nach 2. Änderung
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