Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0821/2013 (neu)  

 
 
Betreff: 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:rennhak
Federführend:Fachbereich Tourismus, Marketing und Kultur Bearbeiter/-in: Rennhak, Christina
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.05.2013 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   
Anlagen:
Entgeltordnung Freibad 2013neu -Anlage 1
Anlage 2
Entgeltordnung Freibad 2013neuGesamttext

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz)r das Freibad Forst (Lausitz) vom 15.05.2010 gemäß der Anlagen.


Erläuterungen:

 

Die Entgeltordnung für das Freibad Forst (Lausitz) wurde am 19.03.2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist am 15.05.2010 in Kraft getreten (Beschlussvorlage SVV/0288/2009).

Die erste Änderung der Entgeltordnung (Änderung beim Familientarif (Tarif IV) hier: Reduzierung des Nachlasses von 50 % auf 20 % auf die Normaltarife I und III) ist von der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2011 beschlossen worden und am 04.06.2011 in Kraft getreten (Beschlussvorlage SVV/0525/2011).

 

In Zusammenhang mit der Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen aus dem aktuellen Haushaltssicherungskonzept 2013 sollen die Eintrittspreise im Freibad zur anstehenden Saison 2013 an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

Die Besucherzahlen im Freibad sind stark von der Witterung abhängig. Grundsätzlich ist aber jährlich eine positive Entwicklung der Besucherzahlen zu verzeichnen. Besonders polnische Besucher nutzen das Forster Freibad in den Sommermonaten zunehmend.

 

Die Eintrittspreise für die Normaltarife I III sind seit der Wiedereröffnung des Freibades 2003 sehr moderat ausgelegt und mit den Tarifen anderer Freibäder regional und überregional vergleichbar bzw. sie liegen darunter.

Zusätzlich zu diesen moderaten drei Normaltarifen werden noch familien- und kinderfreundliche Rabatte gewährt: ein Familientarif (derzeit 20% Nachlass auf Normaltarife I und III) und ein Gruppentarif (derzeit 50% Nachlass auf Normaltarif III).

 

Die derzeitigen Tarife und Ermäßigungen wurden überprüft. Vor allem aus wirtschaftlicher Sicht und mit dem Ziel einer nachhaltigen Öffnung und Betreibung des Forster Freibades als wichtiges regionales Angebot vor allem für Familien, Kinder und Jugendliche sowie Schulen und Vereine ist es erforderlich, Tarifanpassungen vorzunehmen:

 

Es wird vorgeschlagen, den Tarif IV (Familientarif) unverändert zu belassen, aber die Ermäßigung beim Tarif V (Gruppentarif) von 50% auf 20% zu reduzieren.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, die Normaltarife I, II und III um 50 Cent je Tarif zu erhöhen:

 

Übersicht zur Kenntnis (aktuelle Entgeltordnung Auszug, Ist-Stand):

 

Normaltarife

 

Tarif

einmaliger Eintritt Freibad

I     (Erwachsene)

3,50 Euro

II     (Ermäßigt)

2,00 Euro

III    (Kinder/Schülerinnen und Schüler/Studentinnen und 

      Studenten)

1,50 Euro

 

Tarif IV (Familien)

bis 2 Erwachsene und bis 3 Kinder 20% Nachlass auf die Normaltarife I und III

Tarif V (Gruppen)

50% Ermäßigung auf den Tarif III für Kinder-/Schüler/innengruppen ab 10 Personen mit mindestens einer volljährigen Begleitperson. Die Anzahl der Begleitpersonen richtet sich nach Alter, Anzahl und evtl. Besonderheiten (Behinderung) der Kinder bzw. Schülerinnen/Schüler.

 

 

 

 

 

 

Übersicht über geplante Änderungen in den Tarifgruppen und Tarifen:

(Erhöhung je Tarif um jeweils 50 Cent)

 

Normaltarife

 

Tarif

einmaliger Eintritt Freibad

I     (Erwachsene)

4,00 Euro

II     (Ermäßigt)

2,50 Euro

III    (Kinder/Schülerinnen und Schüler/Studentinnen und 

      Studenten)

2,00 Euro

 

Tarif IV (Familien)

bis 2 Erwachsene und bis 3 Kinder 20% Nachlass auf die Normaltarife I und III

Tarif V (Gruppen)

20% Ermäßigung auf den Tarif III für Kinder-/Schüler/innengruppen ab 10 Personen mit mindestens einer volljährigen Begleitperson. Die Anzahl der Begleitpersonen richtet sich nach Alter, Anzahl und evtl. Besonderheiten (Behinderung) der Kinder bzw. Schülerinnen/Schüler.

 

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, eine zusätzliche, angebotsorientierte (und zeitlich befristete Rabattierungsmöglichkeit von einheitlich 5 % auf verschiedene - für die Vermarktung der Rosenstadt Forst (Lausitz) - interessante Produktangebote einzuführen.

 

Die geänderte Entgeltordnung für das Freibad Forst (Lausitz) soll zum 10.05.2013 in Kraft treten (mit Saisonbeginn Freibad).


Anlagen:

 

Anlage 1              -              2. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das

Freibad Forst (Lausitz)

 

Anlage 2               -              Änderungssynopse

 

Anlage 3              -              Nur zur Information:

neue Gesamttextausgabe der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz) nach 2. Änderung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltordnung Freibad 2013neu -Anlage 1 (7 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (21 KB)    
Anlage 3 3 Entgeltordnung Freibad 2013neuGesamttext (15 KB)