Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0830/2013  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg,
2. Abschnitt, 4. BA
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Przychodzki
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
16.05.2013 
49. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
29.05.2013 
35. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
LP 2.Abs 4.BA

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg, 2. Abschnitt, 4. BA (Am Wasserwerk von Haus-Nr. 5 bis 29 und Sandweg von Grabenweg bis Am Wasserwerk).

 

 

 


Erläuterungen:

 

Das Vorhaben befindet sich teilweise in den Trinkwasserschutzzonen II und III des Wasser­schutzgebietes für das Wasserwerk Forst (Lausitz). Die Schutzzonen für das Wasserwerk wurden im März 2009 neu festgesetzt. Das Gefährdungspotential für die Schutzzone II wird seitens der unteren Wasserbehörde und des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als hoch eingeschätzt.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurden die vorhandenen Kanäle mittels TV-Befahrung untersucht und aufgrund ihrer Scden nach dem Regelwerk DWA-M 149 klassifiziert.

 

Die vorhandenen Kanäle weisen zahlreiche Schadstellen in Form von Rissen, Wurzelein­wuchs, Scherbenbildung und undichten Rohrverbindungen auf, welche die Funktionstüchtigkeit einschränken.

 

Die Art der vorliegenden Scden erfordert gemäß DWA-M 149 die Einordnung in die folgenden Zustandsklassen:

 

0 sofortige Schadensbeseitigung (1 Haltung)

1 kurzfristige Schadensbeseitigung (7 Haltungen)

2 mittelfristige Schadensbeseitigung (1 Haltung)

 

Da das Sohlgefälle der vorhandenen Kanäle mit bis zu 1,7 %o ungenügend ist, ist der Neubau der Kanäle erforderlich. Eine Sanierung ist hier nicht geeignet.

 

Das Pumpwerk Sandweg ermöglicht durch die größere Zulauftiefe zum Pumpwerk die Einhaltung des Kanalmindestgefälles von 5 %o. Die Fließrichtung verläuft nicht mehr in Richtung Triebeler Straße, sondern in Richtung Grabenweg. Der Anschluss des neuen Kanals erfolgt an den im Zuge des 1. Abschnitts errichteten Schacht im Kreuzungsbereich Sandweg/Grabenweg.

 

In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde kommen wandverstärkte Kunststoffrohre mit festeingelegter FE-Dichtung zum Einsatz. Damit sind die Bedingungen zum Einsatz in Gebieten mit hohem Gefährdungspotential gemäß Regelwerk ATV-DVWK-M 146 erfüllt.

 

Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca. 166.000,00 EUR.

 

In dem beiliegenden Lageplan Blatt 2 sind die Leitungstrassen dargestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

251.000,00

EUR

Pos. 76   253.000,00

EUR

5.800,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan Blatt 2

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP 2.Abs 4.BA (356 KB)