Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 5 Absatz 3 der Haushaltssatzung der Entscheidung des Kämmerers.
Anlagen:
Auflistung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2012 |
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