Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1. 2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB für eine Teilfläche des Bebauungsplangebietes „Am Haag“.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Westen: Durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 595 und 596, Flur 18, Gemarkung Forst
Im Norden: Durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 595, 598, Flur 18, Gemarkung Forst, durch die Verbindung des nordöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 590, Flur 18, Gemarkung Forst, mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 227, Flur 17, Gemarkung Forst, durch die nördliche Grenze des Flurstückes 227, Flur 17, Gemarkung Forst und deren Verlängerung um ca. 5 m in südöstliche Richtung
Im Osten: Durch eine Linie mit 4-6 m Abstand östlich der östlichen Gebäudekante des Wohnblockes Haagstraße 2 bis 8
Im Süden: Durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Am Haag
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Für den Bebauungsplan „Am Haag“ (B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB) wurde am 03.07.2009 ein Satzungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) gefasst. Die Inkraftsetzung erfolgte mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) am 17. Juli 2009.
Für einen Teilbereich nördlich der Straße „Am Haag“ sollte im Einvernehmen mit dem Eigentümer der betroffenen Grundstücke, der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH, das festgesetzte Baurecht zurückgenommen werden (ein Wohnblock bereits zurückgebaut und mit einer 20-jährigen Zweckbindung versehen, ein Wohnblock soll noch abgerissen werden). Neben der Rücknahme der Baufelder wurden weitere Änderungen auf der Planzeichnung und im Bereich der textlichen Festsetzungen getroffen.
Zielstellung ist die Schaffung einer für die Allgemeinheit frei zugänglichen Grünfläche. Im beschleunigten Verfahren gelten gem. § 13a (2) BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Insofern wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltschutzbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.05.2012 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 08. Oktober 2012 bis einschl. 09. November 2012.
Anlagen:
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