Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0855/2013  

 
 
Betreff: Bestellung eines dritten Stellvertreters für die Freiwillige Feuerwehr Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Frommelt
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
26.08.2013 
41. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.08.2013 
36. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.09.2013 
29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestätigt in ihrer Sitzung am 13.09.2013 die Bestellung des Herrn Steffen Trommelschläger als dritten Stellvertreter des Stadtwehrführers r die Freiwillige Feuerwehr Forst (Lausitz) ab dem 01.10.2013r den Zeitraum von sechs Jahren unter gleichzeitiger Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit.

 

 


Erläuterungen:

 

Gemäß § 28 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24.04.2004 ist die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretung nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr durch den Träger des örtlichen Brandschutzes zu bestellen.

 

Am 16.04.2013 erfolgte die Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Forst (Lausitz) zur Bestellung des Herrn Steffen Trommelschläger zum dritten Stellvertreter des Stadtwehrführers. Die Anhörung führte Herr Jens Handreck, Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit der Stadt Forst (Lausitz) durch.

 

Es gab keine Einwände, Herr Handreck wurde beauftragt, die Bestellung entsprechend vorzuschlagen.

 

Nach § 28 Abs. 4 Satz 2 sollten Stellvertreter des Wehrführers zu Beamten auf Zeit ernannt werden.

 


Anlagen:

 

Niederschrift zur Anhörung

Anwesenheitsliste der Anhörung