Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0857/2013  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Vergabe der Prüfung der Eröffnungsbilanz und des 1. doppischen Jahresabschlusses an einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Monika Langhammer
Federführend:Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Rogosky, Gabriele
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
26.08.2013 
41. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.08.2013 
36. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.09.2013 
29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 (Einführung der Doppik) sowie die 1. Prüfung des doppischen Jahresabschlusses an einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 102 Abs. (2) BbgKVerf.

 


Erläuterungen:

 

r die Prüfung der Eröffnungsbilanz sowie des 1. doppischen Jahresabschlusses wurden im Haushaltsjahr 2012 11.000,00 EUR veranschlagt. Diese Mittel wurden im Wege der überplanmäßigen Übertragung um 6.000,00 EUR gekürzt. Die restlichen 5.000,00 EUR wurden per Sollübertrag anderen Aufwendungen zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2013 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 € veranschlagt.

 

Produktbereich:              11

Produktgruppe:              11.1

Produkt:              11.1.04.100

Sachkonto:              5431.3000 (Geschäftsaufwendungen, Sachverständige)

 

 

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat das neue kommunale Rechnungswesen (Doppik) zum 01.01.2011 eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Bilanz (Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011) zu erstellen, die das Vermögen, das Eigenkapital, sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz) sachgerecht und realistisch darstellt.

 

Im Rahmen der erstmaligen Erstellung der Bilanz sind Entscheidungen zu treffen, bei denen die Stadt Forst (Lausitz) innerhalb eines begrenzten Spielraumes Vorgehensweisen festlegen kann, die für die Zukunft zwingend beizubehalten sind. Hierzu zählen u.a. Bewertungsmethoden und Abschreibungsfristen.

 

Durch diese einmalig möglichen, dann aber für die Zukunft verbindlichen Festlegungen erfolgt eine Weichenstellung, die auch Einfluss auf zukünftige Bilanzen der Stadt Forst (Lausitz) hat, und damit auch nachhaltige Aussagen zur Wirtschaftskraft, zur Liquidität und zur Kreditwürdigkeit der Stadt trifft.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz) die Vergabe der Prüfung der Eröffnungsbilanz sowie die erstmalige Prüfung eines doppischen Jahresabschlusses durch einen geeigneten, externen Dritten wahrnehmen zu lassen, um neben dem erforderlichen Sachverstand auch auf möglichst fundierte Erfahrungswerte zurückgreifen zu können.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

11.1.04.100 / 54313000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

EB-Summe liegt nicht vor, Bezifferung nicht möglich

EUR

15.000,00

EUR

0,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift