Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0823/2013 (neu)  

 
 
Betreff: Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für die Schwimmhalle Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:rennhak
Federführend:Fachbereich Tourismus, Marketing und Kultur Bearbeiter/-in: Rennhak, Christina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Entscheidung
19.08.2013 
29. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Entscheidung
26.08.2013 
41. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
28.08.2013 
36. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.09.2013 
29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für die Schwimmhalle Forst (Lausitz) vom 01.01.2009 gemäß Anlagen.


Erläuterungen:

 

Die Entgeltordnung für die Schwimmhalle Forst (Lausitz) wurde am 05.12.2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist am 01.01.2009 in Kraft getreten (Beschlussvorlage SVV/0026/2008).

 

In Zusammenhang mit der Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen aus dem aktuellen Haushaltssicherungskonzept 2013 sollen die Eintrittspreise in der Schwimmhalle zur nächsten Saison 2013/2014 an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

Die Eintrittspreise für die Normaltarife I – III sind überwiegend moderat ausgelegt und mit den Tarifen anderer Schwimmhallen regional und überregional vergleichbar.

Zusätzlich zu diesen moderaten drei Normaltarifen noch erhebliche Rabatte (bis zu 50%!) zu gewähren, wie es derzeit beim Familientarif (50% Nachlass auf Normaltarife I und III) sowie beim Gruppentarif (50% Nachlass auf Normaltarif III) erfolgt, ist vor allem aus wirtschaftlicher Sicht nicht länger vertretbar.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Ermäßigungen von den Tarif IV (Familientarif) und Tarif V (Gruppentarif) von 50 % auf 20 % zu reduzieren.

Weiterhin wird vorgeschlagen, in den Tarifgruppen I – III in der Nutzungsdauer (Zeitbegrenzung) von 1 h den Tarif jeweils um 0,50 Euro anzuheben.

 

Übersicht (aktuelle Entgeltordnung – Auszug):

 

Normaltarife

Tarifgruppe

Schwimmhalle

in Euro

Sauna

in Euro

Zeitbegrenzung

1 Stunde

2 Stunden

3 Stunden

Tageskarte

3 Stunden

I (Erwachsene)

2,00

3,50

5,00

6,50

7,50

II (Ermäßigt)

1,50

2,50

3,50

5,00

6,00

III (Kinder/Schüler)

1,00

2,00

2,50

4,50

5,00

 

Tarif IV (Familien):

bis 2 Erwachsene und 1 sowie mehr Kinder - 50 % auf die Tarife I und III

 

Tarif V (Gruppentarif):

50 % Ermäßigung auf den Tarif III (Kinder) für Kindergruppen/Schülergruppen ab 10 Personen mit mindestens einer volljährigen Begleitperson. Die Anzahl der Begleitperson richtet sich nach Alter, Anzahl und evtl. Besonderheiten (Behinderung) der Kinder bzw. Schüler/innen.

 

Übersicht (geplante Entgeltordnung ab Saison 2013/2014 – Auszug):

 

Normaltarife

Tarifgruppe

Schwimmhalle

in Euro

Sauna

in Euro

Zeitbegrenzung

1 Stunde

2 Stunden

3 Stunden

Tageskarte

3 Stunden

I (Erwachsene)

2,50

3,50

5,00

6,50

7,50

II (Ermäßigt)

2,00

2,50

3,50

5,00

6,00

III (Kinder/Schüler)

1,50

2,00

2,50

4,50

5,00

 

Tarif IV (Familien):

bis 2 Erwachsene und 1 sowie mehr Kinder - 20 % auf die Tarife I und III

 

Tarif V (Gruppentarif):

20 % Ermäßigung auf den Tarif III (Kinder) für Kindergruppen/Schülergruppen ab 10 Personen mit mindestens einer volljährigen Begleitperson. Die Anzahl der Begleitperson richtet sich nach Alter, Anzahl und evtl. Besonderheiten (Behinderung) der Kinder bzw. Schüler/innen.

 

 

 

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, eine angebotsorientierte Rabattierungsmöglichkeit von einheitlichen 5 % auf verschiedene - für die Vermarktung der Rosenstadt Forst (Lausitz) - interessante Produktangebote einzuführen.

 

Die Saison 2013/2014 in der Forster Schwimmhalle beginnt r die Öffentlichkeit zum 22.09.2013

Die geänderte Entgeltordnung soll zum 20.09.2013 in Kraft treten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1              -              Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für die

Schwimmhalle Forst (Lausitz)

Anlage 2               -              Änderungssynopse

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (7 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (25 KB)