Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für die Schwimmhalle Forst (Lausitz) vom 01.01.2009 gemäß Anlagen. Erläuterungen:
Die Entgeltordnung für die Schwimmhalle Forst (Lausitz) wurde am 05.12.2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist am 01.01.2009 in Kraft getreten (Beschlussvorlage SVV/0026/2008).
In Zusammenhang mit der Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen aus dem aktuellen Haushaltssicherungskonzept 2013 sollen die Eintrittspreise in der Schwimmhalle zur nächsten Saison 2013/2014 an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst werden.
Die Eintrittspreise für die Normaltarife I – III sind überwiegend moderat ausgelegt und mit den Tarifen anderer Schwimmhallen regional und überregional vergleichbar. Zusätzlich zu diesen moderaten drei Normaltarifen noch erhebliche Rabatte (bis zu 50%!) zu gewähren, wie es derzeit beim Familientarif (50% Nachlass auf Normaltarife I und III) sowie beim Gruppentarif (50% Nachlass auf Normaltarif III) erfolgt, ist vor allem aus wirtschaftlicher Sicht nicht länger vertretbar.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Ermäßigungen von den Tarif IV (Familientarif) und Tarif V (Gruppentarif) von 50 % auf 20 % zu reduzieren. Weiterhin wird vorgeschlagen, in den Tarifgruppen I – III in der Nutzungsdauer (Zeitbegrenzung) von 1 h den Tarif jeweils um 0,50 Euro anzuheben.
Übersicht (aktuelle Entgeltordnung – Auszug):
Normaltarife
Tarif IV (Familien): bis 2 Erwachsene und 1 sowie mehr Kinder - 50 % auf die Tarife I und III
Tarif V (Gruppentarif): 50 % Ermäßigung auf den Tarif III (Kinder) für Kindergruppen/Schülergruppen ab 10 Personen mit mindestens einer volljährigen Begleitperson. Die Anzahl der Begleitperson richtet sich nach Alter, Anzahl und evtl. Besonderheiten (Behinderung) der Kinder bzw. Schüler/innen.
Übersicht (geplante Entgeltordnung ab Saison 2013/2014 – Auszug):
Normaltarife
Tarif IV (Familien): bis 2 Erwachsene und 1 sowie mehr Kinder - 20 % auf die Tarife I und III
Tarif V (Gruppentarif): 20 % Ermäßigung auf den Tarif III (Kinder) für Kindergruppen/Schülergruppen ab 10 Personen mit mindestens einer volljährigen Begleitperson. Die Anzahl der Begleitperson richtet sich nach Alter, Anzahl und evtl. Besonderheiten (Behinderung) der Kinder bzw. Schüler/innen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, eine angebotsorientierte Rabattierungsmöglichkeit von einheitlichen 5 % auf verschiedene - für die Vermarktung der Rosenstadt Forst (Lausitz) - interessante Produktangebote einzuführen.
Die Saison 2013/2014 in der Forster Schwimmhalle beginnt für die Öffentlichkeit zum 22.09.2013 Die geänderte Entgeltordnung soll zum 20.09.2013 in Kraft treten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Änderung der Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für die Schwimmhalle Forst (Lausitz) Anlage 2 - Änderungssynopse
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