Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, bei der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Eulo ein Änderungsverfahren einzuleiten.
Der Geltungsbereich der Satzung soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Bei der seit dem 28.02.2007 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsbereich Eulo hat sich in Teilbereichen ein Änderungsbedarf ergeben.
Dies betrifft insbesondere den Bereich des Gutshauses, die Alte Brennerei, das alte Schnitterhaus, den Gebäudebestand auf dem Grundstück Cottbuser Straße 166 sowie ggf. weitere Grundstücke.
Präzisierungen/Ergänzungen sind sowohl bei den Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB, als auch bei den Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich.
Dies dient der Schaffung eindeutiger planungsrechtlicher Grundlagen für Bauentscheidungen und liegt im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form einer Offenlegung der Planungsunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz).
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung informiert. Ihnen werden die Planunterlagen übersandt.
Anlagen:
Lageplan
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