Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0877/2013  

 
 
Betreff: Beschluss zur Anpassung/Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Eulo
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
17.10.2013 
53. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.10.2013 
37. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2013 
30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan_Geltungsbereich_KES Eulo_neu_2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, bei der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Eulo ein Änderungsverfahren einzuleiten.

 

Der Geltungsbereich der Satzung soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 


Erläuterungen:

 

Bei der seit dem 28.02.2007 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsbereich Eulo hat sich in Teilbereichen ein Änderungsbedarf ergeben.

 

Dies betrifft insbesondere den Bereich des Gutshauses, die Alte Brennerei, das alte Schnitterhaus, den Gebäudebestand auf dem Grundstück Cottbuser Straße 166 sowie ggf. weitere Grundstücke.

 

Präzisierungen/Ergänzungen sind sowohl bei den Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB, als auch bei den Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich.

 

Dies dient der Schaffung eindeutiger planungsrechtlicher Grundlagen für Bauentscheidungen und liegt im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

 

Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form einer Offenlegung der Planungsunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz).

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung informiert. Ihnen werden die Planunterlagen übersandt.

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_Geltungsbereich_KES Eulo_neu_2 (2601 KB)