Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zweite Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.
(Die Anlage 2 (Änderungssynopse – Gegenüberstellung der Änderungen in der alten und neuen Fassung) gilt als Information und ist nicht Bestandtteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV/0358/2005 wurde am 18.03.2005 die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) beschlossen. Verschiedene Anpassungen innerhalb der Satzung und die Einführung von Nutzergebühren ab dem 01.01.2012 machten Ende 2011 eine Erste Änderung dieser Satzung erforderlich. Der Beschluss zur ersten Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) wurde am 02.12.2011 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst.
Der Bibliotheksstandort Hermannstraße 5 wurde am 26. August 2012 zugunsten einer Standorterweiterung der Bundespolizei aufgegeben. Die Forster Stadtbibliothek ist seitdem geschlossen. Derzeit werden die Rahmenbedingungen zur Neueröffnung (Wiedereröffnung) der Stadtbibliothek an ihrem neuen Standort im Erdeschoss der Lindenstraße 10 – 12 geschaffen. Die Eröffnung ist für November 2013 geplant.
Mit Neueröffnung der Stadtbibliothek werden sich auch deren Standortbedingungen, Angebote und Dienstleistungen erheblich verbessern. Unter Anderem wird zukünftig auch die Möglichkeit der Onleihe für die Bibliotheksnutzer gegeben sein. Dazu ist die Stadt Forst (Lausitz) mit ihrer Stadtbibliothek im September 2013 Mitglied im „Onleihe-Verbund Niederlausitz“ geworden. Auch die Online-Dienste werden den Nutzern zukünftig größere Möglichkeiten bieten. Durch die Umstellung des Ausleihsystems auf RFID-Technik kann die Ausleihe und Rückgabe künftig zügiger und komfortabler gestaltet werden.
Die vorgenannten neuen bzw. verbesserten Dienstleistungen der Stadtbibliothek erfordern einige Änderungen und Ergänzungen in der derzeit gültigen Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Zweite Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2 Änderungssynopse zur Anpassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Benutzung der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) (Anlage zur Information)
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