Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0831/2013/1  

 
 
Betreff: Information zur Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Neuendorfer Weg
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
17.10.2013 
53. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
33807-C

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Vorplanung r das Straßenbauvorhaben Neuendorfer Weg informiert.

 

 


Erläuterungen:

 

In Fortführung des 2008 begonnenen Anliegerstraßenbaus im Ortsteil Keune werden jetzt die verbleibenden Straßen des Quartiers zwischen Märkische Straße und Forstweg geplant. Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro IBOS GmbH aus Görlitz beauftragt, die Straßenbau­projekte für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraßen Marienweg, Neuendorfer Weg, W.-Busch-Straße, Gertrauendenweg, Feldstraße und A.-Hofer-Straßen zu erarbeiten. Bei dem zu betrachtenden Bereich handelt es sich um ein „Allgemeines Wohngebiet“, das als „Zone 30“ ausgeschildert ist. Aufgrund der räumlichen Nähe sowie der Abhängigkeiten im unterirdischen Bauraum werden die Straßen im Komplex geplant und sollen entsprechend technologischer Einordnungen nacheinander realisiert werden.

 

Ziel der Maßnahmen ist es, die unbefestigten Straßen erstmalig herzustellen, den Verkehrs­raum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die Stadt erfüllt ihre Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht und der jährliche Unterhaltungsaufwand für das Straßenhobeln entfällt. Es ist vorgesehen, die Fahrbahnen in Asphalt herzustellen.

Bei der Planung wurde darauf geachtet, dass die Fahrbahnen möglichst in der Mitte des Verkehrsraumes angeordnet werden, um die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich ihrer Anliegerpflichten sowie der Länge ihrer jeweiligen Grundstückszufahrten zu wahren. Die Stren befinden sich innerhalb der Wasserschutzzone III.

 

Aufgrund ihrer Lage innerhalb des Wohnquartiers soll mit den Straßen Neuendorfer Weg und Marienweg begonnen werden, wobei der Ausbau des Neuendorfer Wegs zeitlich vor dem Marienweg liegt.

 

Der Neuendorfer Weg beginnt am Marienweg und endet als Sackgasse am Grundstück Haus Nr. 12. Er wird in seiner Gesamtlänge von ca. 130 m hergestellt. Der zur Verfügung stehende Straßenraum hat eine Breite von im Mittel 7,50 m.

 

Die Trassierung der Fahrbahn erfolgt bestandsnah, ungefähr mittig. Rechts und links der Fahrbahn werden Bankette und Grünstreifen angelegt. Entsprechend des vorliegenden Baugrundgutachtens und des rechnerischen Nachweises ist eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich. Da das Sackgassenende unmittelbar an ein Wohngrundstück stößt, ist der Bau einer Wendeanlage nicht möglich. Aus diesem Grund muss ein zusätzlicher Standplatz für Mülltonnen im Einmündungsbereich Marienweg hergestellt werden.

 

Die Zufahrten werden in Betonsteinpflaster hergestellt und entwässern über Längs- und Querneigungen in die angrenzenden Grünstreifen. Die Breiten der Zufahrten orientieren sich an dem vorgefundenen Bestand. Im Zuge des grundhaften Ausbaus wird auch die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert. Es kommt das gleiche LEDLeuchtensystem wie auch im Marienweg zum Einsatz.

 

In dem Plangebiet nimmt der Neuendorfer Weg aufgrund seiner Lage eine Sonderstellung ein. Die zur Verfügung stehende öffentliche Breite der Straße ist gering. Das Verkehrsauf­kommen resultiert ausschließlich aus dem Zielverkehr. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass 4 Grundstücke auch an der Andreas-Hofer-Straße anliegen.

 

Da es sich bei dem Neuendorfer Weg um eine Anliegerstraße mit sehr geringem und ausschließlichem Zielverkehr handelt, sollte auf Anregung der Mitglieder des Ausschusses für Bau und Planung vom 16.05.2013 das Bürgervotum eingeholt werden. Am 24.09.2013 wurde die Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Von insgesamt 10 Grundstücks­eigentümern waren 7 anwesend. Ein Eigentümer äerte sich vorab schriftlich. Die Ent­scheidung der anwesenden Bürger einschließlich der schriftlichen Bekundung fiel ein­stimmig zugunsten der Fahrspurbreite von 3,50 m mit Muldenversickerung aus (ehemals Variante 1 der Vorlage SVV/0831/2013 vom 16.05.2013).

 

Die Fahrbahn wird in einer Breite von 3,50 m hergestellt. Das gewährleistet den Begeg­nungs­fall Pkw/Radfahrer. Für andere Begegnungsfälle sind zwei Ausweichstellen vorge­sehen. Die Fahrbahn kann relativ mittig angeordnet werden. Die Gasleitung liegt außer­halb der Fahrbahn im Seitenstreifen. Der Einmündungsbereich auf den Marienweg wird auf 4,75 m aufgeweitet. Das Parken von Pkw ist weder auf der Fahrbahn noch in den Versicke­rungsmulden möglich.

 

Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite erhöht sich die Fläche der Seitenstreifen. Diese unver­siegelte Fläche ist für eine breitflächige Versickerung ausreichend. Über ein Dachge­lle der Fahrbahn wird das Oberflächenwasser zu beiden Seiten gleichmäßig abgeleitet und kann versickern. Die relativ mittige Anordnung der Fahrbahn begünstigt die relativ gleichen Zufahrtsstreifen bei allen Grundstücken.

 

Vorläufige Kostenschätzung

 

Straßenbau

Zufahrten

Beleuchtung

Gesamtbaukosten

58.000,00 €

5.800,00 €

7.000,00 €

70.800,00 €

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 33807-C (1036 KB)