Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0882/2013  

 
 
Betreff: Information zur Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Andreas-Hofer-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
17.10.2013 
53. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
131007_U_5_Lagepläne_Hoferstraße_Bl1
131007_U_5_Lagepläne_Hoferstraße_Bl2
131007_U_5_Lagepläne_Hoferstraße_Bl3_1

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Andreas-Hofer-Straße informiert.


Erläuterungen:

 

In Fortführung des 2008 begonnenen Anliegerstraßenbaus im Ortsteil Keune werden jetzt die verbleibenden Straßen des Quartiers zwischen Märkische Straße und Forstweg geplant. Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro IBOS GmbH aus Görlitz beauftragt, die Straßen­bauprojekte für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraßen Marienweg, Neuen­dorfer Weg, Wilhelm-Busch-Straße, Gertraudenweg, Feldstraße und Andreas- Hofer- Straße zu erarbeiten. Bei dem zu betrachtenden Bereich handelt es sich um ein „Allgemeines Wohn­gebiet“, das als „Zone 30“ ausgeschildert ist. Aufgrund der räumlichen Nähe sowie der Abhängigkeiten im unterirdischen Bauraum werden die Straßen im Komplex geplant und sollen entsprechend technologischer Einordnungen nacheinander realisiert werden.

 

Ziel der Maßnahmen ist es, die unbefestigten Straßen erstmalig herzustellen, den Verkehrs­raum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die Stadt erfüllt ihre Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht und der jährliche Unterhaltungsaufwand für das Straßenhobeln entfällt. Es ist vorgesehen, die Fahrbahnen in Asphalt herzustellen. Bei der Planung wurde darauf geachtet, dass die Fahrbahnen möglichst in der Mitte des Verkehrs­raumes angeordnet werden, um die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsicht­lich ihrer Anliegerpflichten sowie der Länge ihrer jeweiligen Grundstückszufahrten zu wahren. Die Straßen befinden sich innerhalb der Wasserschutzzone III.

 

Die Andreas-Hofer-Straße beginnt an der Märkischen Straße und endet als Sackgasse vor dem Feld in Höhe des Grundstückes Haus-Nr. 36. Sie wird in ihrer Gesamtlänge von ca. 470 m hergestellt. Der zur Verfügung stehende Straßenraum hat eine Breite im Mittel von 10 m. Die Trassierung der Fahrbahn erfolgt bestandsnah, ungefähr mittig. Rechts und links der Fahrbahn werden Bankette und Grünstreifen angelegt. Entsprechend des vorliegenden Baugrundgutachtens ist eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich. Beim derzeitigen Planungsstand wird von einer überwiegenden Flächenversickerung ausgegangen, wobei die Herstellung einzelner Rigolen noch nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Die Fahrbahn wird in einer Breite von 4,75 m hergestellt. Das gewährleistet bei verminderter Geschwindigkeit den Begegnungsfall Lkw/Pkw. Das Parken von Pkw ist am Fahrbahnrand möglich.

 

Die Zufahrten werden in Betonsteinpflaster hergestellt und entwässern über Längs- und Querneigung in die angrenzenden Grünstreifen. Die Breiten der Zufahrten orientieren sich an dem vorgefundenen Bestand.

 

Im Zuge des grundhaften Ausbaus wird auch die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert. Es kommt das gleiche LED-Leuchtensystem wie auch im Marienweg zum Einsatz.

 

Die Andreas-Hofer-Straße endet als Sackgasse. Aufgrund der Länge des letzten Straßenab­schnittes zwischen Wilhelm-Busch-Stre und dem geplanten Ende der Fahrbahn (unter 100 m) wird keine Wendeanlage hergestellt. In Höhe des Einmündungsbereiches Wilhelm-Busch-Straße wird ein Müllsammelplatz eingerichtet.

 

r den Straßenbau ist Grunderwerb erforderlich.

 

Das Vorhaben wird koordiniert mit dem Neubau der Schmutzwasserleitung und der Trink­wasserleitung, wobei der Neubau der Trinkwasserleitung derzeit nur im Bereich des letzten Straßenabschnittes (von Wilhelm-Busch-Straße bis Bauende) geplant ist.

 

Bedingt durch den Schmutzwasserkanalbau muss sich der Baubeginn an dem Bauablauf der Wilhelm-Busch-Straße orientieren. Dort wird infolge technischer Abhängigkeiten mit dem Kanalbau begonnen.

 

Voraussichtlicher Baubeginn III. Quartal 2014. Voraussichtliches Bauende IV. Quartal 2015.

 

Vorläufige Kostenschätzung

 

 

Straßenbau

Zufahrten

Beleuchtung

Gesamtbaukosten

217.600,00 EUR

4.000,00 EUR

38.000,00 EUR

259.600,00 EUR

 

 


Anlagen:

 

Lagepläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 131007_U_5_Lagepläne_Hoferstraße_Bl1 (736 KB)    
Anlage 2 2 131007_U_5_Lagepläne_Hoferstraße_Bl2 (719 KB)    
Anlage 3 3 131007_U_5_Lagepläne_Hoferstraße_Bl3_1 (696 KB)