Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales wird über die Grundsätze des Aktionsfonds der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ für das Fördergebiet „Forster Innenstadt“ informiert.
Erläuterungen:
Gemäß Städtebauförderungsrichtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg StBauFR 2009 – Fortschreibung 2012 vom 7. September 2012 besteht wieder die Möglichkeit, kleine Maßnahmen zur Verbesserung der soziokulturellen und freizeitbezogenen Angebote und des Stadtteillebens im Fördergebiet „Forster Innenstadt“ (siehe Anlagen 1 und 2) zu unterstützen. Damit wird seitens des Landes Brandenburg das Instrument der „Aktionskasse“ in ähnlicher Form wiederbelebt, wie es bereits auf Grundlage der Förderrichtlinie ‚99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 in den Jahren 2008 und 2009 erfolgreich zur Anwendung kam. Gefördert werden können kleine Maßnahmen gemäß B. 2.4 (STEP) der StBauFR für die Unterstützung Bewohner getragener Aktionen bzw. soziokulturelle Kleinstprojekte. Der Fördersatz beträgt gemäß StBauFR 100 % der förderfähigen Aufwendungen, da der Aktionsfonds an das Stadtteilmanagement der Sozialen Stadt gekoppelt ist, höchstens jedoch 250 Euro je Fördermaßnahme. Insgesamt stehen gemäß StBauFR pro Kalenderjahr 2.500 Euro zur Verfügung.
Anlagen:
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