Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0908/2013  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung zum Straßenbau Hohensalzaer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
09.01.2014 
55. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
15.01.2014 
39. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
46032-C
46028-C

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung zum Straßenbau Hohensalzaer Straße.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro DEGAT Planungsgesellschaft mbH aus Cottbus beauftragt, die Straßenbauprojekte für die erstmalige Herstellung der Anlieger­straßen Wendenstraße, Querweg und Hohensalzer Straße zu erarbeiten. Bei dem zu betrachtenden Bereich handelt es sich um ein „Allgemeines Wohngebiet“. Aufgrund der räumlichen Nähe sowie der Abhängigkeiten im unterirdischen Bauraum wurden die Straßen im Komplex geplant und sollen entsprechend der technologischen Einordnung nachein­ander realisiert werden.

 

Ziel des Straßenbaus Hohensalzaer Straße ist es, die unbefestigte Straße erstmalig herzu­stellen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die Stadt erfüllt ihre Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht und der jährliche Unterhaltungsaufwand für das Straßenhobeln entfällt.

 

In der 51. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 22.08.2013 (Vorlage SVV/0863/2013) wurde über die Vorplanung informiert. Am 05.11.2013 ist die Bürger­informationsveranstaltung durchgeführt worden.

 

Die Hohensalzaer Straße wird zwischen der Ziegelstraße und dem Querweg in ihrer Gesamt­nge von ca. 195,00 m erstmalig hergestellt. Der zur Verfügung stehende Straßenraum hat eine Breite von im Mittel 15,00 m. Bestandteil des Straßenbaus sind die öffentlich gewid­meten Flächen zwischen den Einfriedungen bzw. den Grundstücksgrenzen zu anliegenden privaten Flächen.

 

Die Trassierung der Fahrbahn erfolgt entsprechend dem vorhandenen Fahrweg auf der Nordseite der Straße in einer Breite von 4,75 m. Die Übernahme der Fahrgewohnheit der Anlieger gewährleistet die Anbindung der neuen Fahrbahn an die bereits ausgebaute Ein­ndung der Ziegelstraße sowie die Anbindung an den Querweg innerhalb der verfügbaren öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche.

 

Die ausgewiesene Fahrbahnbreite von 4,75 m gewährleistet bei verminderter Geschwindig­keit den Begegnungsfall Lkw/Pkw. Die Befestigung der Fahrbahn erfolgt mit einer Asphalt­deckschicht auf einer bituminösen Tragschicht und einer Schotter- und Frostschutzschicht. Der Gesamtaufbau der Fahrbahn beträgt nach RStO 2012 (Richtlinie für die Standardisie­rung des Oberbaus für Verkehrsflächen) 0,65 m. Die Einspannung der Fahrbahn erfolgt mit Betontiefborden, im Bereich der Einmündung Querweg mit Betonrundborden.

 

Beidseitig der Fahrbahn werden Bankette und Grünstreifen angelegt. Entsprechend des vor­liegenden Baugrundgutachtens und des rechnerischen Nachweises ist eine Flächenversicke­rung über Mulden möglich. Diese werden auf der südlichen Straßenseite angeordnet. Die Fahrbahnentwässerung erfolgt über ein einseitiges Quergefälle in die Mulden. Im Einmün­dungsbereich Querweg muss die Oberflächenentwässerung über einen Straßenablauf mit Anbindung an einen Sickerschacht erfolgen. Hier ist die Anordnung einer Flächenversicke­rung aufgrund der Beschränkung der öffentlichen Breite nicht möglich.

 

Die Grundstückszufahrten und zugänge werden in Betonsteinpflaster hergestellt und ent­ssern weitestgehend über Längs- und Querneigungen in die angrenzenden Grünstreifen. Die Gewährleistung der Straßenentwässerung im öffentlichen Bereich erfolgt bei den Zufahrten und Zugängen, die sich höhenmäßig nicht in das Gesamtprofil der Straße einord­nen, über bauliche Hilfsmittel, wie muldenförmig verlegtes Rechteckpflaster oder Entwässe­rungsrinnen.

 

Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurden weitestgehend mit den Grund­stückseigentümern abgestimmt. Von den 10 angrenzenden Grundstücken haben 5 Grund­stückseigentümer die Ausführung ihrer Zufahrten und Zugänge mitbestimmt. Für die 5

Grundstückseigentümer, die ihre Mitbestimmung nicht wahrgenommen haben, erfolgt die Anordnung und die Herstellung der Breite entsprechend dem vorhandenen Bestand.

 

Im Zuge der erstmaligen Herstellung wird auch die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert. Es werden 7 Leuchten mit LED-Leuchtmittel und Lichtpunkthöhen von 5,00 m in der Hohen­salzaer Straße aufgestellt und ein neues Stromkabel verlegt. Die Altanlage, bestehend aus 4 Lichtpunkten und Aluminiumkabel, wird demontiert.

 

Die energetische Bewertung unter Berücksichtigung der Brenndauer von 4.000 Stunden/ Jahr, dem Dimmprofil der neuen Anlage und der 2-Tarifabrechnung weist eine Energie­kosten­einsparung von 130,34 EUR/Jahr aus. Die CO2-Emission sinkt von 630 kg/Jahr auf 202 kg/Jahr (Einsparung = 428 kg/Jahr).

 

r die Durchführung der Maßnahme ist rückständiger Grunderwerb von öffentlich gewid­meten Flächen erforderlich.r die Hohensalzaer Straße liegt die Zustimmung zum Verkauf vor.

 

Kostenberechnung

 

Straßenbau

Zufahrten

Beleuchtung

Gesamtbaukosten

125.140,00 Euro

15.170,00 Euro

24.960,00 Euro

165.270,00 Euro

 

Im Zuge des Straßenbaus wird durch die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG die Trinkwasserleitung erneuert.

 

Die Technologie zur Herstellung der neuen Trinkwasserleitung (netzabhängige Erneuerung) im Quartier Wendenstraße / Querweg / Hohensalzaer Straße bestimmt die Festlegung des Baubeginns in der Örtlichkeit. Für das gesamte Quartier ist der Baubeginn im April 2014 geplant. Alle Maßnahmen sollen in 2014 abgeschlossen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 / 09612028

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:   Lageplan, Querschnitt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 46032-C (687 KB)    
Anlage 2 2 46028-C (47 KB)