Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV, dass das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 25.05.2014 in einen Wahlkreis eingeteilt wird. Der Wahlkreis umfasst alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz).
Erläuterungen:
Nach § 20 Abs. 3 BbgKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV kann in Gemeinden mit mehr als 2.500 bis 35.000 Einwohnern das Wahlgebiet in bis zu vier Wahlkreise eingeteilt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat nach § 21 Abs. 1 BbgKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV die Zahl und die Abgrenzung der Wahlkreise zu beschließen.
Da das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) nicht unüberschaubar groß ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, das Wahlgebiet in nur einen Wahlkreis einzuteilen. Zu den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in den Jahren 1998, 2003 und 2008 war das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) ebenfalls in nur einen Wahlkreis eingeteilt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||