Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung) gemäß Anlage 1. Erläuterungen:
Bezug nehmend auf die Beschlussvorlage Nr. SVV/0921/2014 zur „Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)“ hat die Stadtverordnetenversammlung am 22.01.2014 mehrheitlich beschlossen, die im Rahmen der Gesamtkalkulation für die Kalkulationsperiode 2014/2015 neu kalkulierte Gebühr für Niederschlagswasser von 27,80 Euro je Bemessungseinheit von 50 m² nicht in die Abwassergebührensatzung aufzunehmen, sondern die bisherige Gebühr aus der Kalkulation 2004 von 18,25 Euro je Bemessungseinheit beizubehalten.
Die in der Stadtverordnetenversammlung am 22.01.2014 zur Entscheidung vorgelegten Kalkulationsdaten für Niederschlagswasser sollten durch weitere Informationen untersetzt und erläutert werden.
Mit den beigefügten Unterlagen haben wir die bisher vorgelegten Kalkulationsdaten, Bezug nehmend auf die Niederschlagswassergebühr, um weitere Informationen und Anlagen erweitert.
Maßgebend für die kalkulierte Niederschlagswassergebühr ist die in den letzten 10 Jahren erfolgte Entwicklung bei den Investitionen. Die Niederschlagswasserkanäle haben in der Länge um 7,5 km zugenommen und betragen nunmehr 58,6 km.
Für die Geschäftsjahre 2013 bis 2015 sind weitere Investitionen in das Niederschlagswasserkanalnetz im Wert von über 2,2 Mio. Euro vorgesehen.
Damit sind weiterhin steigende Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten sowie Abschreibungen verbunden, die durch die Niederschlagswassergebühr finanziert werden müssen.
Im Gegenzug dazu haben sich die Bemessungseinheiten (BE) infolge der infrastrukturellen Veränderungen vom 21.243 BE auf 19.480 BE rückläufig entwickelt. Deutlich wird der Rückgang der Berechnungseinheiten insbesondere im Bereich der veranlagten Grundstücke. Im Gegensatz steigen die BE für den veranlagten öffentlichen Straßenbereich (u. a. Straßenneu- bzw. –ausbau). Anlagen:
Anlage 1: 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung) Anlage 2: Zusammenfassung der Ergebnisse der Gebührenkalkulation 2014/2015 Vorauskalkulation 2014 mit Vergleichsdaten aus der Kalkulation 2004 Vorauskalkulation 2015 mit Vergleichsdaten aus der Kalkulation 2005 einschl. Erläuterungen Anlage 3: Entwicklung der Gesamtkosten/Berechnungseinheiten 2003/2004 bis 2015
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