Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Für die Neubesetzung der Schiedsstelle Forst (Lausitz) stehen 6 Kandidaten zur Wahl. Für die Amtsperiode 2014 bis 2019 werden ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt. Erläuterungen:
Die Grundlage für die Errichtung von Schiedsstellen in den Gemeinde des Landes Brandenburg bildet das Schiedsstellengesetz vom 09. April 2001. Dieses Gesetz legt in § 4 Abs. 1 fest, dass die Schiedspersonen für die Dauer von 5 Jahren von der Gemeindevertretung zu wählen sind. In der Stadt Forst (Lausitz) arbeitet eine Schiedsstelle. Die Amtszeit der Schiedspersonen der letzten Wahlperiode endet am 20.03.2014.
Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schiedsperson stellen sich 6 Kandidaten zur Wahl.
Die Wahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle Forst (Lausitz) werden entsprechend § 40 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg durchgeführt.
Für die Funktion des Vorsitzenden kandidiert:
Rainer Pilz
für die Funktion des Stellvertreters kandidieren:
Regina Arlt Gabriele Rümmler Liane Schneider Werner Tolksdorf Heidrun Wilhelm Anlagen:
Auflistung der Kandidaten
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