Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0944/2014  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung zum Straßenbau Andreas-Hofer-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
20.03.2014 
57. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
15.04.2014 
41. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
140306_U_5_LP1_A-Hofer-Straße_A3
140306_U_5_LP2_A-Hofer-Straße_A3
140306_U_4_RQ_A-Hofer-Straße

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung zum Straßenbau Andreas-Hofer-Straße.


Erläuterungen:

 

In Fortführung des 2008 begonnenen Anliegerstraßenbaus in der Ortslage Keune werden jetzt die verbleibenden Straßen im Quartier zwischen der Märkischen Straße und dem Forst­weg gebaut. Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro IBOS GmbH aus Görlitz beauf­tragt, die Straßenbauprojekte für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraßen Marienweg, Neuendorfer Weg, Gertraudenweg, Andreas-Hofer-Straße und die Erschließungsanlage Wilhelm-Busch-Straße / Feldstraße zu erarbeiten.

 

Bei dem zu betrachtenden Bereich handelt es sich um ein „Allgemeines Wohngebiet“, das als „Zone 30“ ausgeschildert ist. Aufgrund der räumlichen Nähe sowie der Abhängigkeiten im unterirdischen Bauraum werden die Straßen im Komplex geplant und sollen entsprechend technologischer Einordnung nacheinander realisiert werden. Die Vorhaben Marienweg und Neuendorfer Weg wurden bereits öffentlich ausgeschrieben und befinden sich derzeit in der Baudurchführung.

 

Ziel der Maßnahmen ist es, die unbefestigten Straßen erstmalig herzustellen, den Verkehrs­raum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die Stadt erfüllt ihre Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht und der jährliche Unterhaltungsaufwand für das Straßenhobeln entfällt. Es ist vorgesehen, die Fahrbahnen in Asphalt herzustellen.

 

Bei der Planung wurde darauf geachtet, die Fahrbahnen möglichst in der Mitte des Verkehrs­raumes anzuordnen, um die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer zu wahren. Hier muss jedoch die Lage der vorhandenen Medien berücksichtigt werden. Die Straßen befinden sich innerhalb der Wasserschutzzone III. Aus diesem Grund sind bei der Planung der Nieder­schlagswasserversickerung die Anforderungen entsprechend der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) vom 14.04.2009 zu beachten. Nach dieser Verordnung ist das Versickern von Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone umzusetzen.

 

Am 17.10.2013 wurde der Ausschuss für Bau und Planung über die Vorplanung für die Straßenbauvorhaben Andreas-Hofer-Straße informiert. Die Bürgerinforma­tionsveranstaltung fand am 28.01.2014 statt.

 

Die Andreas-Hofer-Straße beginnt an der Märkischen Straße und endet als Sackgasse vor dem Feld in Höhe des Grundstückes Haus-Nr. 36. Sie wird in ihrer Gesamtlänge von ca. 460 m hergestellt. Der zur Verfügung stehende Straßenraum hat eine Breite im Mittel von 10 m. Bestandteile des Straßenbaus sind die öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen zwischen den Einfriedungen. Die Trassierung der Fahrbahn erfolgt bestandsnah. In Ab­ngigkeit des vorhandenen Leitungsbestandes liegt die Fahrbahn leicht außermittig. Das bedeutet für die südliche Straßenseite einen Abstand zwischen privater Grundstücksgrenze und Fahrbahn von i.M. 2,30 m und für die nördliche Straßenseite einen Abstand zwischen privater Grundstücksgrenze und Fahrbahn von i.M. 3,30 m. Rechts und links der Fahrbahn werden Bankette und Grünstreifen angelegt. In den Grünstreifen wird Rasen gesät. Das Oberflächenwasser wird über wechselnde Querneigungen und Dachgefälle in die Seitenstreifen / Grünstreifen abgeführt und entsprechend Baugrundgutachten und rechnerischem Nachweis zur Versickerung gebracht.

 

Die Fahrbahn wird in einer Breite von 4,75 m hergestellt und in Betontiefborde eingefasst. Die Fahrbahnbreite gewährleistet bei verminderter Geschwindigkeit den Begegnungsfall Lkw/Pkw. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist am Fahrbahnrand möglich.

 

Die Andreas-Hofer-Straße wird gemäß RStO 12 in die Belastungsklasse BK 0,3 eingestuft. Dementsprechend ist folgender Straßenaufbau vorgesehen:

 

              4 cm  Asphaltdeckschicht

              10 cm  Asphalttragschicht

              25 cm  Frostschutzschicht aus ungebrochenem Material

 

Die Zufahrten und Zugänge werden in Betonsteinpflaster hergestellt und entwässern über Längs- und Querneigungen in die angrenzenden Grünstreifen. Aufgrund der Höhenlage einzelner angrenzender Grundstücke zur Straßenfläche ist eine Entwässerung innerhalb des öffentlichen Bereiches nur über bauliche Hilfsmittel, wie gepflasterte Rinnen oder Bordauftritte zur Oberflächenwasserführung möglich. Die Breite und die Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurden überwiegend mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Von 31 angrenzenden Grundstücken haben 26 Grundstückseigentümer die Ausführung ihrer Zufahrten und Zugänge mitbestimmt. Für 5 Grundstücke, bei denen die Mitbestimmung durch die Eigentümer nicht wahrgenommen wurde, erfolgt die Anordnung und Herstellung der Zufahrten und/oder Zugänge entsprechend des vorhandenen Bestandes.

 

Die Straßenbeleuchtungsanlage wird nicht erneuert. Es erfolgt lediglich eine Umrüstung der Aufsatzleuchten auf LED.

 

Die Andreas-Hofer-Straße endet als Sackgasse. Da die Länge des letzten Straßenabschnittes zwischen der Wilhelm-Busch-Straße und dem geplanten Ende der Fahrbahn unter 100 Meter beträgt, ist die Herstellung einer Wendeanlage nicht erforderlich. In Höhe des Einmündungsbereiches Wilhelm-Busch-Straße wird ein Müllsammelplatz eingerichtet.

 

Das Vorhaben wird koordiniert mit dem Neubau des Schmutzwasserkanals und der Trink­wasserleitung, wobei der Neubau der Trinkwasserleitung durch die NBB nur im Bereich des letzten Straßenabschnittes geplant ist.

 

Das Bauvorhaben Andreas-Hofer-Straße wird nach Fertigstellung der Erschließungsanlage Wilhelm-Busch-Straße / Feldstraße begonnen. Die Reihenfolge der Maßnahmen ist technologisch durch den Bau des Schmutzwasserkanals vorgegeben.

 

Der Baubeginn ist in vorgenannter Abhängigkeit r September 2014 vorgesehen. Die Bauzeit wird sich bis in das II. Quartal 2015 erstrecken.

 

r die Durchführung der Maßnahme ist rückständiger Grunderwerb der öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche erforderlich.

 

Folgende Kosten wurden ermittelt:

 

Kostenberechnung:

 

              147.000,00 EUR              Straßenbau

              29.000,00 EUR              Grundstückszufahrten

              22.000,00 EUR              Planung

              11.000,00 EUR              Mastaufsatzleuchten

              209.000,00 EUR              Gesamtkosten

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 / 09612024

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan und Regelquerschnitt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 140306_U_5_LP1_A-Hofer-Straße_A3 (2026 KB)    
Anlage 2 2 140306_U_5_LP2_A-Hofer-Straße_A3 (1665 KB)    
Anlage 3 3 140306_U_4_RQ_A-Hofer-Straße (285 KB)