Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung zum Straßenbau Andreas-Hofer-Straße. Erläuterungen:
In Fortführung des 2008 begonnenen Anliegerstraßenbaus in der Ortslage Keune werden jetzt die verbleibenden Straßen im Quartier zwischen der Märkischen Straße und dem Forstweg gebaut. Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro IBOS GmbH aus Görlitz beauftragt, die Straßenbauprojekte für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraßen Marienweg, Neuendorfer Weg, Gertraudenweg, Andreas-Hofer-Straße und die Erschließungsanlage Wilhelm-Busch-Straße / Feldstraße zu erarbeiten.
Bei dem zu betrachtenden Bereich handelt es sich um ein „Allgemeines Wohngebiet“, das als „Zone 30“ ausgeschildert ist. Aufgrund der räumlichen Nähe sowie der Abhängigkeiten im unterirdischen Bauraum werden die Straßen im Komplex geplant und sollen entsprechend technologischer Einordnung nacheinander realisiert werden. Die Vorhaben Marienweg und Neuendorfer Weg wurden bereits öffentlich ausgeschrieben und befinden sich derzeit in der Baudurchführung.
Ziel der Maßnahmen ist es, die unbefestigten Straßen erstmalig herzustellen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Die Stadt erfüllt ihre Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht und der jährliche Unterhaltungsaufwand für das Straßenhobeln entfällt. Es ist vorgesehen, die Fahrbahnen in Asphalt herzustellen.
Bei der Planung wurde darauf geachtet, die Fahrbahnen möglichst in der Mitte des Verkehrsraumes anzuordnen, um die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer zu wahren. Hier muss jedoch die Lage der vorhandenen Medien berücksichtigt werden. Die Straßen befinden sich innerhalb der Wasserschutzzone III. Aus diesem Grund sind bei der Planung der Niederschlagswasserversickerung die Anforderungen entsprechend der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Forst (Lausitz) vom 14.04.2009 zu beachten. Nach dieser Verordnung ist das Versickern von Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone umzusetzen.
Am 17.10.2013 wurde der Ausschuss für Bau und Planung über die Vorplanung für die Straßenbauvorhaben Andreas-Hofer-Straße informiert. Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 28.01.2014 statt.
Die Andreas-Hofer-Straße beginnt an der Märkischen Straße und endet als Sackgasse vor dem Feld in Höhe des Grundstückes Haus-Nr. 36. Sie wird in ihrer Gesamtlänge von ca. 460 m hergestellt. Der zur Verfügung stehende Straßenraum hat eine Breite im Mittel von 10 m. Bestandteile des Straßenbaus sind die öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen zwischen den Einfriedungen. Die Trassierung der Fahrbahn erfolgt bestandsnah. In Abhängigkeit des vorhandenen Leitungsbestandes liegt die Fahrbahn leicht außermittig. Das bedeutet für die südliche Straßenseite einen Abstand zwischen privater Grundstücksgrenze und Fahrbahn von i.M. 2,30 m und für die nördliche Straßenseite einen Abstand zwischen privater Grundstücksgrenze und Fahrbahn von i.M. 3,30 m. Rechts und links der Fahrbahn werden Bankette und Grünstreifen angelegt. In den Grünstreifen wird Rasen gesät. Das Oberflächenwasser wird über wechselnde Querneigungen und Dachgefälle in die Seitenstreifen / Grünstreifen abgeführt und entsprechend Baugrundgutachten und rechnerischem Nachweis zur Versickerung gebracht.
Die Fahrbahn wird in einer Breite von 4,75 m hergestellt und in Betontiefborde eingefasst. Die Fahrbahnbreite gewährleistet bei verminderter Geschwindigkeit den Begegnungsfall Lkw/Pkw. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist am Fahrbahnrand möglich.
Die Andreas-Hofer-Straße wird gemäß RStO 12 in die Belastungsklasse BK 0,3 eingestuft. Dementsprechend ist folgender Straßenaufbau vorgesehen:
4 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Asphalttragschicht 25 cm Frostschutzschicht aus ungebrochenem Material
Die Zufahrten und Zugänge werden in Betonsteinpflaster hergestellt und entwässern über Längs- und Querneigungen in die angrenzenden Grünstreifen. Aufgrund der Höhenlage einzelner angrenzender Grundstücke zur Straßenfläche ist eine Entwässerung innerhalb des öffentlichen Bereiches nur über bauliche Hilfsmittel, wie gepflasterte Rinnen oder Bordauftritte zur Oberflächenwasserführung möglich. Die Breite und die Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurden überwiegend mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Von 31 angrenzenden Grundstücken haben 26 Grundstückseigentümer die Ausführung ihrer Zufahrten und Zugänge mitbestimmt. Für 5 Grundstücke, bei denen die Mitbestimmung durch die Eigentümer nicht wahrgenommen wurde, erfolgt die Anordnung und Herstellung der Zufahrten und/oder Zugänge entsprechend des vorhandenen Bestandes.
Die Straßenbeleuchtungsanlage wird nicht erneuert. Es erfolgt lediglich eine Umrüstung der Aufsatzleuchten auf LED.
Die Andreas-Hofer-Straße endet als Sackgasse. Da die Länge des letzten Straßenabschnittes zwischen der Wilhelm-Busch-Straße und dem geplanten Ende der Fahrbahn unter 100 Meter beträgt, ist die Herstellung einer Wendeanlage nicht erforderlich. In Höhe des Einmündungsbereiches Wilhelm-Busch-Straße wird ein Müllsammelplatz eingerichtet.
Das Vorhaben wird koordiniert mit dem Neubau des Schmutzwasserkanals und der Trinkwasserleitung, wobei der Neubau der Trinkwasserleitung durch die NBB nur im Bereich des letzten Straßenabschnittes geplant ist.
Das Bauvorhaben Andreas-Hofer-Straße wird nach Fertigstellung der Erschließungsanlage Wilhelm-Busch-Straße / Feldstraße begonnen. Die Reihenfolge der Maßnahmen ist technologisch durch den Bau des Schmutzwasserkanals vorgegeben.
Der Baubeginn ist in vorgenannter Abhängigkeit für September 2014 vorgesehen. Die Bauzeit wird sich bis in das II. Quartal 2015 erstrecken.
Für die Durchführung der Maßnahme ist rückständiger Grunderwerb der öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche erforderlich.
Folgende Kosten wurden ermittelt:
Kostenberechnung:
147.000,00 EUR Straßenbau 29.000,00 EUR Grundstückszufahrten 22.000,00 EUR Planung 11.000,00 EUR Mastaufsatzleuchten 209.000,00 EUR Gesamtkosten
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan und Regelquerschnitt
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