Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg, 2. Abschnitt, 3. BA, Andreas-Hofer-Straße, Gertraudenweg und 2. BA, Forstweg (TA Wilhelm-Busch-Straße bis Haus-Nr. 127). Erläuterungen:
Das Vorhaben befindet sich in den Trinkwasserschutzzonen III des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Forst (Lausitz). Die Schutzzonen für das Wasserwerk wurden im März 2009 neu festgesetzt.
Die Stadt Forst (Lausitz) beabsichtigt, die bisher unbefestigte Andreas-Hofer-Straße und den Gertraudenweg mit einer Oberflächenbefestigung auszubauen. Im Bereich des Forstweges wurde der vorhandene Kanal mit einem unzureichenden Gefälle und einer zu geringen Überdeckung verlegt.
Im Rahmen der Vorplanung wurden die vorhandenen Kanäle mittels TV-Befahrung untersucht und aufgrund ihrer Schäden nach dem Regelwerk DWA-M 149-3 klassifiziert.
Die vorhandenen Kanäle weisen Schadstellen in Form von Rissen, Scherbenbildungen, einragenden Dichtungen, Lageabweichungen und damit undichten Rohrverbindungen auf, welche die Funktionstüchtigkeit insbesondere im Forstweg stark einschränken und den Gewässerschutz nicht mehr gewährleisten. Die Schäden sind im beiliegenden Übersichtsplan – TV-Befahrung – dargestellt.
Die Art der vorliegenden Schäden, insbesondere in der Andreas-Hofer-Straße, erfordert gemäß DWA-M 149-3 die Einordnung in die Zustandsklasse 0 – sofortige Schadensbeseitigung.
Darüber hinaus sind die Sohlgefälle und Überdeckungen der weiteren vorhandenen Kanäle im Einzugsgebiet mit bis zu 1,2 ‰ und deutlich weniger als ein Meter Überdeckung ungenügend, sodass der Neubau der Kanäle erforderlich ist. Eine Sanierung ist hier nicht geeignet.
Das Pumpwerk Sandweg ermöglicht durch die größere Zulauftiefe zum Pumpwerk die Einhaltung des Kanalmindestgefälles von 5 ‰ und eine ausreichende Überdeckung im gesamten Einzugsgebiet des Pumpwerkes. Der neue Schmutzwasserkanal im Gertraudenweg wird gefällemäßig nicht mehr in Richtung Forstweg, sondern in Richtung Andreas-Hofer-Straße verlegt. Der Anschluss des neuen Kanals in der Andreas-Hofer-Straße erfolgt an den im Rahmen des 2. Abschnittes, 3. BA zu errichtenden Schmutzwasserkanals in der Wilhelm-Busch-Straße und der Anschluss des neuen Kanals im Forstweg an den im Rahmen des 2. Abschnittes, 1. BA bereits errichteten Schmutzwasserkanals im Forstweg.
Sofern Grundstücke noch keine Schmutzwassergrundstücksanschlussleitung besitzen, erhalten diese im Zusammenhang mit der Erneuerung der Schmutzwasserkanäle eine Anschlussleitung.
In den beiliegenden Lageplänen – Ausführungsplanung – sind die Leitungstrassen dargestellt.
Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca. 426.000,00 EUR brutto. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Übersichtsplan TV-Befahrung Lageplan Ausführungsplanung, Blatt 1 + 2
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