Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0965/2014  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg, 2. Abschnitt, 3. BA, Andreas-Hofer-Straße, Gertraudenweg und 2. BA, Forstweg (TA Wilhelm-Busch-Straße bis Haus-Nr. 127)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Przychodzki
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
12.05.2014 
59. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
25.06.2014 
1. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
ÜLP TV-Befahrung EG PW Sandweg 2.Abschnitt 2.BA_3.BA
LP 1_AP_EG PW Sandweg 2.Abschnitt 2.BA_3.BA
LP 2_AP_EG PW Sandweg 2.Abschnitt 2.BA_3.BA

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutz­wasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg, 2. Abschnitt, 3. BA, Andreas-Hofer-Straße, Gertraudenweg und 2. BA, Forstweg (TA Wilhelm-Busch-Straße bis Haus-Nr. 127).


Erläuterungen:

 

Das Vorhaben befindet sich in den Trinkwasserschutzzonen III des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Forst (Lausitz). Die Schutzzonen für das Wasserwerk wurden im März 2009 neu festgesetzt.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) beabsichtigt, die bisher unbefestigte Andreas-Hofer-Straße und den Gertraudenweg mit einer Oberflächenbefestigung auszubauen. Im Bereich des Forstweges wurde der vorhandene Kanal mit einem unzureichenden Gefälle und einer zu geringen Überdeckung verlegt.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurden die vorhandenen Kanäle mittels TV-Befahrung untersucht und aufgrund ihrer Schäden nach dem Regelwerk DWA-M 149-3 klassifiziert.

 

Die vorhandenen Kanäle weisen Schadstellen in Form von Rissen, Scherbenbildungen, einragenden Dichtungen, Lageabweichungen und damit undichten Rohrverbindungen auf, welche die Funktionstüchtigkeit insbesondere im Forstweg stark einschränken und den Gewässerschutz nicht mehr gewährleisten. Die Schäden sind im beiliegenden Übersichtsplan TV-Befahrung dargestellt.

 

Die Art der vorliegenden Schäden, insbesondere in der Andreas-Hofer-Straße, erfordert gemäß DWA-M 149-3 die Einordnung in die Zustandsklasse 0 sofortige Schadensbeseitigung.

 

Darüber hinaus sind die Sohlgefälle und Überdeckungen der weiteren vorhandenen Kanäle im Einzugsgebiet mit bis zu 1,2 und deutlich weniger als ein Meter Überdeckung ungenügend, sodass der Neubau der Kanäle erforderlich ist. Eine Sanierung ist hier nicht geeignet.

 

Das Pumpwerk Sandweg ermöglicht durch die größere Zulauftiefe zum Pumpwerk die Einhaltung des Kanalmindestgefälles von 5 und eine ausreichende Überdeckung im gesamten Einzugsgebiet des Pumpwerkes. Der neue Schmutzwasserkanal im Gertraudenweg wird gefällemäßig nicht mehr in Richtung Forstweg, sondern in Richtung Andreas-Hofer-Straße verlegt. Der Anschluss des neuen Kanals in der Andreas-Hofer-Straße erfolgt an den im Rahmen des 2. Abschnittes, 3. BA zu errichtenden Schmutzwasserkanals in der Wilhelm-Busch-Straße und der Anschluss des neuen Kanals im Forstweg an den im Rahmen des 2. Abschnittes, 1. BA bereits errichteten Schmutzwasserkanals im Forstweg.

 

Sofern Grundstücke noch keine Schmutzwassergrundstücksanschlussleitung besitzen, erhalten diese im Zusammenhang mit der Erneuerung der Schmutzwasserkanäle eine Anschlussleitung.

 

In den beiliegenden Lageplänen Ausführungsplanung sind die Leitungstrassen dargestellt.

 

Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca. 426.000,00 EUR brutto.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

554.000,00

EUR

2014 Pos. 10 459.600,00

2015 Pos. 10 200.000,00    

EUR

43.000,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Übersichtsplan TV-Befahrung

Lageplan Ausführungsplanung, Blatt 1 + 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÜLP TV-Befahrung EG PW Sandweg 2.Abschnitt 2.BA_3.BA (903 KB)    
Anlage 2 2 LP 1_AP_EG PW Sandweg 2.Abschnitt 2.BA_3.BA (238 KB)    
Anlage 3 3 LP 2_AP_EG PW Sandweg 2.Abschnitt 2.BA_3.BA (235 KB)