Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt:
1. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss besteht aus 9 Stadtverordneten und dem hauptamtlichen Bürgermeister.
2. Der hauptamtlichen Bürgermeister führt den Vorsitz des Ausschusses.
3. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss wählt eine/einen erste/ersten, zweite/zweiten Stellvertreter/in des Ausschussvorsitzenden.
4. Die Fraktionen benennen die Mitglieder und den jeweiligen Stellvertreter im Haupt- und Wirtschaftsausschuss.
Die Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) ist dementsprechend zu ändern. Erläuterungen:
Gemäß § 49 (1) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist in amtsfreien Gemeinden ein Hauptausschuss zu bilden. Über den Vorsitz im Hauptausschuss durch den Bürgermeister ist entsprechend § 49 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der 1. Sitzung zu entscheiden.
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