Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH
1 Sitz: hauptamtlicher Bürgermeister oder Vertreter 2 Sitze: Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf))
1 Sitz Fraktion CDU 1 Sitz Fraktion Die Linke
Erläuterungen:
Dem Mitgesellschafter Stadt Forst (Lausitz) stehen entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat 3 Sitze zu. Gem. § 8 Absatz 2 ist ein Sitz für den Bürgermeister (geborenes Mitglied) oder ein von ihm benannter Verwaltungsvorstand als dauerhafter Vertreter. Auf der Grundlage des § 8 Abs. 7 in Verbindung mit § 8 Absatz 4 des Gesellschaftervertrages sind 2 Mitglieder durch die Fraktionen der SVV für den Aufsichtsrat zu bestellen. Nach § 97 Abs. 2 BbgKVerf in Verbindung mit Absatz 1 vertritt der hauptamtliche Bürgermeister die Gemeinde im Aufsichtsrat. Der hauptamtliche Bürgermeister kann Bedienstete der Gemeinde mit seiner Vertretung beauftragen. Die weitere Besetzung der 2 Sitze erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Es können auch Beschäftigte der Gemeinde wie auch sachkundige Dritte benannt werden.
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