Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Lausitz Klinik Forst GmbH
1 Sitz: hauptamtlicher Bürgermeister oder Vertreter 2 Sitze: Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf))
1 Sitz Fraktion CDU 1 Sitz Fraktion Die Linke
Erläuterungen:
Mit der wirksamen Übertragung von Geschäftsanteilen der Stadt Forst (Lausitz) an der „ehemaligen“ Krankenhaus Forst Gmbh an das Klinikum Ernst von Bergmann ist ein neuer Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet. Die Firma lautet nun Lausitz Klinik Forst GmbH Grundlage der vorgesehenen Besetzung ist der „neue“ Gesellschaftsvertrag der Lausitz Klinik Forst GmbH. Dem Mitgesellschafter Stadt Forst (Lausitz) stehen im neuen Aufsichtsrat 3 Sitze zu.
Die tatsächliche Besetzung kann vollzogen werden, da die Eintragung beim Handelsregister (Amtsgericht) Ende Mai 2014 erfolgt ist.
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 2, Buchst. c) des Gesellschaftervertrages sind 2 Mitglieder durch die Fraktionen der SVV für den Aufsichtsrat zu bestellen. Nach § 97 Abs. 2 BbgKVerf in Verbindung mit Absatz 1 vertritt der hauptamtliche Bürgermeister die Gemeinde im Aufsichtsrat. Der hauptamtliche Bürgermeister kann Bedienstete der Gemeinde mit seiner Vertretung beauftragen. Die weitere Besetzung der 2 Sitze erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Es können auch Beschäftigte der Gemeinde wie auch sachkundige Dritte benannt werden.
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