Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) wird ermächtigt, mit den Gemeinden des Amtes Döbern-Land und der Stadt Döbern eine Kooperationsvereinbarung zu erarbeiten und ein Konzept für den Stadt-Umland-Wettbewerb zur Teilnahme am Wettbewerb zu beauftragen. Dabei soll die Stadt Forst (Lausitz) der LEAD-Partner sein. Die Kooperationsvereinbarung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Erläuterungen:
In der neuen EU-Fondsperiode wird es kein eigenständiges Programm des MIL zur nachhaltigen Stadtentwicklung mehr geben. Der Zugang zur Unterstützung der nachhaltigen Stadtentwicklung gemäß Art. 7 EFRE-VO erfolgt nur noch über den Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Im Fokus des Stadt-Umland-Wettbewerbes stehen Handlungsbedarfe von Kooperationen aus mindestens zwei benachbarten kommunalen Gebietskörperschaften. Die Teilnahme am SUW eröffnet den Zugang zu Fördermitteln aus dem EFRE, ELER und ESF.
Zur Teilnahme am SUW müssen die Bewerber ein integriertes Handlungskonzept (max. 20 Seiten), abgeleitet aus vorhandenen integrierten Planungen (REK, INSEK etc.) erstellen. Das Konzept enthält den strategischen Rahmen und Maßnahmen, die durch EFRE, ELER und ESF gefördert werden sollen. Eine Jury unter Beteiligung der Ressorts der Landesregierung entscheidet über die Förderwürdigkeit der Maßnahmen.
Drei Themenfelder bilden den inhaltlichen Rahmen des SUW:
1. Demografischer Wandel und Funktionsstärkung, 2. Mobilität und Energie, 3. Wirtschaft und Tourismus.
Jeder Wettbewerbsbeitrag besteht aus drei Teilen:
1. Stadt-Umland-Konzept 2. Projekte der Kooperation 3. Informationen zum Kooperationsverbund
Insgesamt soll der Bezug zum Regionalen Entwicklungskonzept mit den drei Schwerpunkten
1. Radtouristische Entwicklung der Region 2. Entwicklung Bergbaufolgelandschaft 3. Qualitätsregion Niederlausitz
in die Konzeption des Einzelbeitrages einfließen.
Die Gemeinden und die Stadt Döbern wollen für die Teilnahme am Stadt-Umland-Wettbewerb ebenfalls einen Grundsatzbeschluss herbeiführen. Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit den Einzelprojekten soll im Herbst 2014 erfolgen. |
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