Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Rücknahme des am 04.03.2014 an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz übersandten Widerspruches zur Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung von 5 Windkraftanlagen westlich des Ortsteiles Briesnig nebst der mit Schriftsatz vom 03.06.2014 übersandten Begründung.
Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot gilt. Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat aufgrund einer Änderungsgenehmigung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz, datiert auf den 13.02.2014, zur Errichtung von 5 Windkraftanlagen westlich des Ortsteiles Briesnig mit Schriftsatz vom 04.03.2014 (zunächst ohne Begründung) fristwahrend einen Widerspruch bei der verfahrensführenden Behörde eingereicht.
Am 09.05.2014 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) eine Informationsvorlage unter der Nr. SVV/0945/2014 eingebracht.
Bezeichnung:
Information zur Rücknahme des Widerspruches der Stadt Forst (Lausitz) zur Änderungsgenehmigung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 13. Februar 2014 zur Errichtung von 5 Windkraftanlagen westlich des Ortsteiles Briesnig (Bescheid-Nr. 40.074.ÄO/13/1.6.2V/RS)
Nach eingehender Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung wurde beschlossen, den Widerspruch aufrechtzuerhalten und mit einem von der Fraktion „Die Linke“ eingebrachten Formulierungsvorschlag zu begründen. Diese Widerspruchsbegründung wurde mit Schriftsatz vom 03.06.2014 an die verfahrensführende Behörde übersandt und dort unter dem Aktenzeichen RS4-12/14 registriert.
Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 27.06.2014 empfohlen, den seitens der Stadt Forst (Lausitz) eingebrachten Widerspruch zurückzunehmen.
Die Begründung ist dem in der Anlage zur Vorlage beigefügten Schriftsatz zu entnehmen.
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