Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die im Haushaltsjahr 2014 geplanten Maßnahmen der Umrüstung bestehender Anlagen auf LED-Systeme informiert. Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.03.2011 das Energie- und Klimakonzept Forst (Lausitz) „Klimaneutrale Stadt Forst bis 2030“ beschlossen (Beschluss SVV/0493/2011). Das Teilkonzept „Energieeffiziente Straßenbeleuchtung“ weist hier bis zum Jahr 2020 bei fachgerechter Umrüstung der Anlage Einsparungen der laufenden jährlichen Kosten aus. Gleichzeitig erfolgt aus der Senkung des Stromverbrauchs heraus eine Reduzierung der CO2-Emission.
Zur weiteren Verfolgung der Klimaschutzziele wurde zu Beginn des Jahres 2013 der IST-Zustand der Straßenbeleuchtung im Innenstadtbereich erfasst und analysiert. Hieraus wurden Möglichkeiten zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion unter Berücksichtigung der finanziellen Machbarkeit abgeleitet.
Da für die Umsetzung der Maßnahmen aus der „Energetischen Bewertung der Straßenbeleuchtung“ sehr unterschiedliche finanzielle Aufwendungen notwendig sind, erfolgt eine schrittweise Umsetzung der Energiesparmethoden. Für die bestehenden Anlagen im Innenstadtbereich erfolgt auf der Grundlage der energetischen Bewertung die Umrüstung der Leuchten auf LED nach Auswahl von Schaltkreisen mit hoher Einsparung der Arbeitsleistung und damit Senkung des Stromverbrauchs.
Für die Planung wurden Prämissen gesetzt, die auf den wirtschaftlichen Umgang mit den finanziellen Mitteln und Ressourcen gerichtet sind. Diese lauten:
Beibehaltung der Funktionalität der öffentlichen Beleuchtung; Umrüstung möglichst auf eine Schaltstelle abstellen (z. B. SK 44 mit Frankfurter Straße, tw. Bahnhofstraße, Fruchtstraße, Metzerstraße, Virchowstraße, Elsässer Straße, Passariusstraße, Gymnasialstraße, Hochstraße, Kleine Frankfurter Straße, Pestalozziplatz, Robert-Koch-Straße), damit die Stromkosten auch zum Bestand vergleichbar sind; Mit Straßen mit großem Einspareffekt beginnen; Anlagen mit geringer Systemeffizienz; Beachtung des Straßenbauprogramms (Anlagen, die kurzfristig im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen erneuert werden, sind nicht zu betrachten); Berücksichtigung, dass die Lieferung von Quecksilberlampen in Kürze eingestellt wird; Nur Fabrikate verwenden, die im Wartungsfall leicht bedienbar, für die der Reparaturfall unproblematisch möglich ist und die im Rahmen der Folgekosten händelbar sind.
Nach dem Prinzip der Sparsamkeit werden mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln möglichst viele Anlagen der öffentlichen Beleuchtung unter Einhaltung der vorgenannten Prämissen umgerüstet. Ziel ist unter Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel eine hohe Reduzierung der Folgekosten der Straßenbeleuchtung (Senkung, Energieverbrauch, Senkung Wartungsaufwand).
Die in 2014 vorgesehenen Umrüstungsmaßnahmen sind in der Anlage 1 aufgelistet.
Die Gesamtkosten der Umrüstungsmaßnahmen belaufen sich auf der Grundlage der Kostenberechnung auf 222.119,45 EUR.
Für die Planung der Umrüstungsmaßnahmen wurde das Ingenieurbüro DEGAT aus Cottbus beauftragt, das bereits die Grundlagenermittlung im Rahmen der energetischen Bewertung der Straßenbeleuchtung durchgeführt hat und über detaillierte Kenntnisse zur vorhandenen technischen Ausstattung der Straßenbeleuchtung in Forst (Lausitz) verfügt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht über die in 2014 umzusetzenden Maßnahmen Anlage 2: Übersichtslageplan
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