Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0023/2014  

 
 
Betreff: Energie- und Klimakonzept Forst (Lausitz) "Klimaneutrale Stadt Forst bis 2030"
hier: Teilkonzept "Energieeffiziente Straßenbeleuchtung"
Information zu Maßnahmen der Umrüstung bestehender Anlagen auf LED-Systeme
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
28.08.2014 
1. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Vorlage_Anlage 1
Übersicht_Bel_Maßnahmen

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die im Haushaltsjahr 2014 geplanten Maßnahmen der Umrüstung bestehender Anlagen auf LED-Systeme informiert.


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.03.2011 das Energie- und Klimakonzept Forst (Lausitz) Klimaneutrale Stadt Forst bis 2030 beschlossen (Beschluss SVV/0493/2011). Das Teilkonzept Energieeffiziente Straßenbeleuchtung weist hier bis zum Jahr 2020 bei fach­gerechter Umrüstung der Anlage Einsparungen der laufenden hrlichen Kosten aus. Gleich­zeitig erfolgt aus der Senkung des Stromverbrauchs heraus eine Reduzierung der CO2-Emission.

 

Zur weiteren Verfolgung der Klimaschutzziele wurde zu Beginn des Jahres 2013 der IST-Zustand der Straßenbeleuchtung im Innenstadtbereich erfasst und analysiert. Hieraus wurden Möglichkeiten zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion unter Berücksichtigung der finanziellen Machbarkeit abgeleitet.

 

Da für die Umsetzung der Maßnahmen aus der Energetischen Bewertung der Straßenbe­leuchtung sehr unterschiedliche finanzielle Aufwendungen notwendig sind, erfolgt eine schrittweise Umsetzung der Energiesparmethoden. Für die bestehenden Anlagen im Innen­stadtbereich erfolgt auf der Grundlage der energetischen Bewertung die Umrüstung der Leuchten auf LED nach Auswahl von Schaltkreisen mit hoher Einsparung der Arbeitsleistung und damit Senkung des Stromverbrauchs.

 

r die Planung wurden Prämissen gesetzt, die auf den wirtschaftlichen Umgang mit den finanziellen Mitteln und Ressourcen gerichtet sind. Diese lauten:

 

        Beibehaltung der Funktionalität der öffentlichen Beleuchtung;

        Umrüstung möglichst auf eine Schaltstelle abstellen (z. B. SK 44 mit Frankfurter Straße, tw. Bahnhofstraße, Fruchtstraße, Metzerstraße, Virchowstraße, Elsässer Straße, Passarius­straße, Gymnasialstraße, Hochstraße, Kleine Frankfurter Straße, Pestalozziplatz, Robert-Koch-Straße), damit die Stromkosten auch zum Bestand vergleichbar sind;

        Mit Straßen mit großem Einspareffekt beginnen; Anlagen mit geringer Systemeffizienz;

        Beachtung des Straßenbauprogramms (Anlagen, die kurzfristig im Rahmen von Straßen­baumaßnahmen erneuert werden, sind nicht zu betrachten);

        Berücksichtigung, dass die Lieferung von Quecksilberlampen in rze eingestellt wird;

        Nur Fabrikate verwenden, die im Wartungsfall leicht bedienbar, für die der Reparaturfall unproblematisch möglich ist und die im Rahmen der Folgekosten händelbar sind.

 

Nach dem Prinzip der Sparsamkeit werden mit den zur Verfügung stehenden Haushalts­mittelnglichst viele Anlagen der öffentlichen Beleuchtung unter Einhaltung der vorge­nann­ten Prämissen umgerüstet. Ziel ist unter Einsatz der zur Verfügung stehenden finan­ziellen Mittel eine hohe Reduzierung der Folgekosten der Straßenbeleuchtung (Senkung, Energieverbrauch, Senkung Wartungsaufwand).

 

Die in 2014 vorgesehenen Umrüstungsmaßnahmen sind in der Anlage 1 aufgelistet.

 

Die Gesamtkosten der Umrüstungsmaßnahmen belaufen sich auf der Grundlage der Kosten­berechnung auf 222.119,45 EUR.

 

r die Planung der Umrüstungsmaßnahmen wurde das Ingenieurbüro DEGAT aus Cottbus beauftragt, das bereits die Grundlagenermittlung im Rahmen der energetischen Bewertung der Straßenbeleuchtung durchgeführt hat und über detaillierte Kenntnisse zur vorhandenen technischen Ausstattung der Straßenbeleuchtung in Forst (Lausitz) verfügt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 / 09612078

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht über die in 2014 umzusetzenden Maßnahmen

Anlage 2: Übersichtslageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage_Anlage 1 (24 KB)    
Anlage 2 2 Übersicht_Bel_Maßnahmen (154 KB)