Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Einstufung von Verkehrsanlagen wie folgt:
Erläuterungen:
Die Neugestaltung des Kegeldamms mit der aufwändigen Erneuerung seiner großzügigen Nebenanlagen unter Einbeziehung des Neißevorlandes ist Anlass, den Kegeldamm und die tangierenden öffentlichen Straßen hinsichtlich ihrer Bedeutung im Gesamtstraßennetz der Stadt Forst (Lausitz) einer Prüfung zu unterziehen. In dem zu betrachtenden Bereich gibt es zum einen die Anliegerstraßen und zum anderen die Straßen mit starkem innerörtlichem Verkehr. Diese Straßenkategorien werden wie folgt definiert:
a) Anliegerstraße
b) Straßen mit starkem innerörtlichem Verkehr / Gemeindeverbindungsstraßen
Die betrachteten Straßen sind Gemeindestraßen und werden derzeit als Straßen mit starkem innerörtlichem Verkehr im Straßennetz der Stadt Forst (Lausitz) geführt. Sie dienen jedoch hauptsächlich dem Anlieger- und Zielverkehr. Sie besitzen keinen direkten Anschluss an das überörtliche Straßennetz.
Die angrenzenden Grundstücke sind mehrheitlich ausgewiesene Wohnbauflächen. Der für die Einstufung maßgebliche Durchgangsverkehr konzentriert sich auf die ausgebauten Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Landes- Gemeindestraßen) in der Stadtmitte. Die entscheidenden Verkehrsströme finden wir vorrangig in der Berliner Straße, der Cottbuser Straße, der Frankfurter Straße oder der Gubener Straße. Im östlichen Stadtbereich verläuft der hauptsächliche Verkehr über die Sorauer Straße, Rüdigerstraße, Kirchstraße und Straße Am Haag.
Am Kegeldamm und den angrenzenden Straßen sind diese hohen Verkehrsaufkommen nicht zu verzeichnen. Mehrheitlich sind diese Straßen durch den Anliegerverkehr geprägt. Daher erfolgt eine neue Einordnung der Straßen entsprechend der Anlage zu Anliegerstraßen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Einordnung von Verkehrsanlagen Übersichtspläne „bisher“ und „neu“
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