Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0048/2014  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht der Geschäftsführung zur Situation der FWGmbH bezüglich Übernahme der Bestände der FWO
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Anhörung
19.09.2014 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen   

Information:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird darüber informiert,

 

a)      dass die Integration der aus der Insolvenz der FWO e.G. erworbenen Wohnungsbestände erfolgreich abgeschlossen ist und nach jetzt dreijähriger Bewirtschaftung festgestellt werden kann, dass die getroffenen Annahmen im Erwerberkonzept des Jahres 2010 und der zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens grundsätzlich im Einklang stehen.

 

b)      dass die ganzheitliche Strategie der Stadtentwicklung entsprechend des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (Fortschreibung und Überarbeitung 2011) konform geht und entsprechende Fortschreibungen durchgeführt werden.

 

c)      dass der Geschäftsführer eine regelmäßige Berichterstattung über maßgebliche Prozesse im Unternehmen in der Stadtverordnetenversammlung gibt, insbesondere zur wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend Buchstabe a).


Erläuterungen:

 

Mit dem Notarvertrag der FWG mbH und der insolventen FWO e.G. zum Ankauf der Immobilienbestände am 24.09.2010 und tatsächlichen Übernahme der Immobilienbestände ab 01.01.2011 sind die … Wohnungen der ehemaligen FWO e.G. vollständig in die FWG mbH integriert, verwaltet und in bestimmten Bereichen saniert worden.

 

Als erstes ist festzustellen, dass der Zukauf dieser Bestände der einzig richtige Weg war, um auf die Stadtentwicklung Einfluss nehmen zu können und auf dem Mietmarkt keinen Ver­werfungen Raum zu bieten.

 

Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass diese weitreichende strategische Maßnahme der Stadt und ihrer Gesellschaft auch finanzwirtschaftlich sowohl für die Stadt als auch die Gesellschaft eine der größten Herausforderungen, insbesondere im Jahr 2010 als auch bis heute darstellt. Der durch die Gesellschaft kreditfinanzierte Ankauf der Wohnungsbestände wurde durch die Stadt mit einer Ausfallbürgschaft gesichert. Dazu waren sehr umfangreiche Abstimmungen im Vorfeld mit den Aufsichtsbehörden notwendig. Durch die frühzeitige Einbeziehung derselben (Februar 2010) in diesen Prozess konnte die Bürgschaftsgenehmigung im Dezember 2010 vorgelegt und der Ankauf vollzogen werden.

 

Im Erwerberkonzept, u. a. auch durch die Aufsichtsbehörden gefordert, erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in die Zukunft gerichtet, insbesondere vor dem Hintergrund der Sicherstellung der Refinanzierung des aufgenommenen Kredites. Dazu wurden die unterschiedlichen Teilaspekte betrachtet, wie Aufwertung und Rückbau, Leerstand, Bevölkerungsprognose, Mieteinnahmen, Betriebs- und Verwaltungskosten u. a. liquiditätsbeeinflussende Kennziffern. Nach jetzt dreijähriger Bewirtschaftung kann bestätigt werden, dass die getroffenen Annahmen im Erwerberkonzept des Jahres 2010 und der zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens grundsätzlich im Einklang stehen. Wichtig ist es hier aber, in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 3 Jahre) einen Soll-Ist-Vergleich vorzunehmen, um insbesondere die Wirtschaftlichkeit des Ankaufsvorganges im Focus zu behalten.

 

Die Stadtentwicklungsmaßnahmen des Unternehmens spiegeln sich auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) wider. Die im INSEK aufgenommenen Schlüsselmaßnahmen sind durch konkrete Bedarfs- und Machbarkeitsnachweise sowie durch fundierte Aussagen zur Nachhaltigkeit zu unterlegen. Die konkreten Umsetzungs­vorhaben sind derzeit bis Ende 2016 fixiert. Der Planungshorizont des INSEK erstreckt sich allerdings bis zum Jahr 2020.

 

In diesem gesteckten Rahmen ist eine stete Anpassung der vorliegenden Bedingungen und Aufgaben unverzichtbar. Dazu finden ständige Abstimmun­gen und Informationen zwischen dem Wohnungsunternehmen, dem politischen Raum, der Stadtverwaltung und den Mietern statt, um die Weiterentwicklung der Innenstadt zu sichern. Insbesondere die Maßnahmen zur „Grünen Mitte“ werden die Entwicklung der Innenstadt in den nächsten Jahren prägen.

 

Um die Stadtverordnetenversammlung über die verschiedensten Einfluss nehmenden Faktoren zu informieren und auch weitere Entscheidungen im Rahmen der Beratung der Umsetzungspläne transparenter zu machen, soll durch den Geschäftsführer eine regelmäßige Berichterstattung in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen. So ist es möglich, Faktoren, wie Machbarkeit, Nachhaltigkeit und soziales Erfordernis in einem breiten politischen Raum zu diskutieren.