Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Beschlussvorlage SVV/0874/2013 (neu) am 13.09.2013 den Bürgermeister ermächtigt, gemeinsam mit der Deutschen Rosenschau 2013 UG (haftungsbeschränkt) ein Konzept mit der Prüfung einer neuen Organisationsstruktur mit allen organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Auswirkungen für den Rosengarten/Tourismus/Marketing ab 2015 zu erarbeiten. Damit beauftragt wurde nach Ausschreibung die Firma Glücksburg Consulting Group (GLC). Diese stellte auf der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2014 die Analyse der touristischen und kulturellen Aktivitäten sowie ein Konzept einer neuen Organisationsstruktur für Tourismus und Kultur der Rosenstadt Forst (Lausitz) vor (wurde den Stadtverordneten gleichzeitig in Papierform übergeben). Dabei wurde auch die für die Stadt Forst (Lausitz) aus Sicht der Gutachter zweckmäßigste Variante eines Eigenbetriebes erläutert. Im Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales am 25.08.2014 wurden nochmals diese Ausführungen dargelegt. Nachstehend wird nochmals die Entscheidung für die Wahl der künftigen Betriebsform als Eigenbetrieb detailliert ausgeführt:
Die aufgrund der aktuell begrenzten touristischen Basis gegebenen Möglichkeiten, Zusatzerlöse am Markt zu erzielen, sind begrenzt. Eine wesentliche Einbindung privater Partner macht nur Sinn, wenn diese auch im größeren Umfang Risiken übernehmen und diese von der Stadt Forst (Lausitz) zukünftig fernhalten. Diese Risiken übernehmen die potenziellen privaten Partner jedoch nur, wenn sie im Gegenzug entsprechende Erlös-Chancen erschließen können. Ansonsten fordern sie eine überwiegende Kostendeckung durch den öffentlichen Partner, was für diesen die Einbindung eines privaten Partners eher unattraktiv macht. Diese Situation ist für die Rosenstadt Forst (Lausitz) derzeit gegeben. Die Einbindung privater Partner macht ökonomisch nur Sinn für die Delegation neuer und spezialisierter Teilleistungen (wie IT, touristische Weboptimierung, Buchungs- und Reservierungssystem), nicht jedoch für das gesamte Aufgabenpaket. Bei der Gründung einer kommunalen GmbH würde die o.g. Ausgangslage in der Tendenz zu dauerhaften Verlusten führen, die dann jeweils in einem möglicherweise auch aufwändigen Verfahren ausgeglichen werden müssten, um deren Insolvenz abzuwenden. Damit kann eine nachhaltige Instabilität und eine laufende politische und negative öffentliche Diskussion über die Gesellschaft verbunden sein. Grundsätzlich wird angeraten, eine kommunale GmbH nur dann zu errichten, wenn deren Geschäftsgrundlage nachhaltig ausreichen kann, die Kosten zu decken. Insofern ist, bezogen auf die gegebene Geschäftsgrundlage, eine Organisation der Aufgaben innerhalb der städtischen Strukturen vorzuziehen. Dies erleichtert auch den Übergang des weiterhin in den Aufgabenbereichen „Tourismus, Ostdeutscher Rosengarten, Marketing“ eingesetzten Personals und der für die Aufgabenerfüllung eingesetzten Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ferner kann eine direkte, unmittelbare Steuerung der Aufgabenerfüllung durch die städtischen Gremien beibehalten werden, die im Falle einer kommunalen GmbH reduziert und bei privater Geschäftsbesorgung stark eingeschränkt werden müssten. Die Eigenbetriebsform hat aber im Vergleich zu einer (dezentralen) Organisation innerhalb der gegebenen Ämter einige zentrale Vorteile, die die bisher gegebenen Schwächen beseitigen könnten:
Ferner ist durch die vorgenannten Steuerungs- und Transparenzprinzipien eines Eigenbetriebs eher eine nachhaltige Zuschussreduzierung und Erhöhung der Eigenerlöse möglich als bei einer verteilten Struktur auf Ebene der gegebenen Ämter. Weitere Vorteile der Eigenbetriebsform sind: Die Aufgabenübertragung an den Eigenbetrieb kann ohne öffentliches Vergabeverfahren erfolgen. Der Verlustausgleich würde nicht Gefahr laufen, als verdecktes Entgelt (mit USt-Pflicht) gewertet zu werden (Gefahr bestünde bei kommunaler GmbH oder auch Geschäftsbesorgung). Als Fazit der Strukturbewertung (siehe auch Punktbewertungsverfahren nachstehend) kann festgehalten werden:
Vergleich der Strukturformen unter Berücksichtigung der Struktureigenschaften: Punktbewertungsverfahren Skala: 10 Pkt. = sehr geeignet/ wenig aufwendig 0 Pkt. = ungeeignet/sehr aufwendig (Quelle: GLC) Nachstehende Aufgaben und Bereiche werden in den neuen Eigenbetrieb integriert.
Für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) sind aus derzeitiger Analyse 6,75 Stellen notwendig, die von 8 Personen besetzt werden: davon
Zuzüglich Praktikumsplätze und Aushilfen nach Bedarf.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) wird derzeit aufgestellt und in den Fachausschüssen entsprechend der hier aufgeführten Beratungsfolge als separate Vorlage eingebracht. Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes befindet sich in der Anlage.
Anlagen:
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) (Entwurfsversion 19.09.2014)
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