Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0052/2014  

 
 
Betreff: Besetzung des Stiftungsbeirates der Stiftung Horno
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.11.2014 
4. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2014 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
svv_0052_anlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt mit sofortiger Wirkung die Neubesetzung des Stiftungsbeirates der Stiftung Horno, hier der drei Beisitzer mit:

 

Herrn Karl Rudolf Willnow, wohnhaft in Forst (Lausitz),

OT Horno, An der Dorfaue 26

 

Herrn Christian Schuster, wohnhaft in Forst (Lausitz)

OT Horno, Rosengasse 19

 

Herrn Jens Handreck, wohnhaft in Forst (Lausitz)

OT Horno, An der Dorfaue 4

 


Erläuterungen:

 

Mit der Umsiedlung des Ortsteiles Horno erfolgte im Jahr 2002 die Bildung der unselbstständigen Stiftung Horno, deren Verwaltung treuhänderisch durch die Stadt Forst (Lausitz) erfolgt. Die entsprechenden Beschlüsse erfolgten durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

Gemäß der Satzung der Stiftung Horno ist ein Beirat zu bilden. Der Beirat besteht aus fünf Personen: dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und drei Beisitzern. Der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) und der Ortsvorsteher des Ortsteiles Horno sind geborene Mitglieder.

 

Laut Satzung der Stiftung Horno erfolgte die bisherige Benennung der drei Beisitzer durch die Stifter. Die drei Beisitzer sind bisher Herr Willnow, Herr Schuster und Herr Handreck.

 

Entsprechend der Satzung der Stiftung Horno hat nach der Kommunalwahl die Neubesetzung der Beisitzer auf Vorschlag des Ortsbeirates zu erfolgen. Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

Der Ortsbeirat Horno fasste in der Ortsbeiratssitzung am 23.09.2014 den Beschluss, die Wiederwahl der Beisitzer vorzuschlagen. (Beschlussauszug siehe Anlage)

 

Die Einverständniserklärung der drei Personen liegt vor.


Anlagen:

Beschlussauszug

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 svv_0052_anlage (24 KB)