Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Kita-Entwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz), Beschlussvorlage Nr. SVV/0526/2011 vom 20.05.2011, wird zur langfristigen Kitabedarfsplanung durch die Benennung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, Kita „Friedrich Fröbel“ in der Blumenstraße 11-13, Integrationskindertagesstätte „Talitha Kumi“ in der Tagorestraße 7 und die kommunale Kindertagesstätte „Kinderland“ Am Keuneschen Graben 17 als Kindertagesstätten mit langfristigen Bestand ergänzt. Erläuterungen:
In der durch die Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2011 bestätigten Kita- Entwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) (Beschlussvorlage Nr. SVV/0526/2011) wird bereits auf die Notwendigkeit der Fortschreibung dieser Konzeption hingewiesen. Die Fortschreibung wird für das Jahr 2015 vorgesehen. Als Gründe für eine Fortschreibung werden in der Beschlussvorlage Nr. SVV/0526/2011 die unterschiedlichen Einflüsse auf die Entwicklung der Kita-Landschaft genannt. Ein wesentlicher Einfluss stellt die Gemeindefinanzierung dar, welche schlussendlich auch die Qualität und Geschwindigkeit der erforderlichen Sanierung von Kindertagesstätten in der Stadt Forst (Lausitz) bestimmt.
Dankenswerter Weise wurde mit Bescheid des Ministeriums des Inneren vom 04. Juli 2014 eine Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichfonds gemäß § 16, Absatz 1, Satz 3, Ziffer 3 Brandenburgischem Finanzausgleichsgesetz (Bbg FAG) gewährt. Diese Bedarfszuweisung ist zweckbestimmt und ausschließlich für die jeweils aufgeführten Investitionsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2014 zu verwenden.
Die Bedarfszuweisung betrifft auch Investitionen im Kita-Bereich der Stadt Forst (Lausitz). Die Verwendung der Investitionsmittel ist an die Vorlage von Nachweisen geknüpft. Im oben genannten Bescheid wird hierzu auf Seite 3, Punkt 6.3 ausgeführt: „Zum Nachweis des langfristigen Bedarfs ist die Kitabedarfsplanung der Stadt Forst (Lausitz) durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu ergänzen und dem Ministerium des Inneren bis zum 31.12.2014 vorzulegen, dass die Kitas „Kinderland“, „Fröbel“ und die Integrationskindertagesstätte einen langfristigen Bestand verzeichnen werden.“
Diese Inhalts- und Terminvorgabe kann nicht erst mit einer Kita-Fortschreibung im Jahr 2015 erfüllt werden, bildet jedoch einen ersten Bestandteil der Fortschreibung.
Zur qualitativen Weiterentwicklung des Bestandes an Kindertagesstätten in der Stadt
(Quelle: Fachbereich Zentrales Gebäudemanagement Stadt Forst (Lausitz)
Insbesondere die dargestellten Großinvestitionen zur qualitativen Verbesserung der kommunalen Kindertagesstätten „Kinderland“ und den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft „Friedrich Fröbel“ und Evangelische Integrationskita „Talitha kumi“ begründen die Notwendigkeit der Einrichtungen zum langfristigen Bestand zur Kindertagesbetreuung in der Stadt Forst (Lausitz).
Grundlegende Basis für die Auswahl von Kindereinrichtungen mit längerfristigem Bestand ist die 10. Fortschreibung – Jugendhilfeplanung des Landkreises Spree-Neiße, Teil B: Kindertagesbetreuung/Kindertageseinrichtungen, Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung in der Stadt Forst (Lausitz) 2013-2018 (beschlossen im Jugendhilfeausschuss am 18.11.2013)
Die kommunale Kindertagesstätte „Kinderland“, sowie die Kindertagesstätte „F. Fröbel“ des Vereins Kinder e. V. und die evangelische Integrationskindertagesstätte „Talitha kumi“ sind auch in der Bedarfsplanung des Landkreises Spree-Neiße enthalten.
Unter dem Punkt „Schlussfolgerungen und Maßnahmenplanung“ dieser kreislichen Bedarfsplanung wird auf Seite 120, Satz 1 ausgeführt: „Aufgrund der dargestellten Entwicklungen und prognostizierten Bedarfszahlen lässt sich für die Stadt Forst feststellen, dass die vorhandenen Betreuungsplätze dem zukünftigen Bedarf entsprechen“.
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