Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutz- und Niederschlagswasserableitung Blumenstraße, Teilabschnitt Frankfurter Straße bis Bahnhofstraße. Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) plant den Neubau der Blumenstraße, im Teilabschnitt zwischen Frankfurter Straße und Bahnhofstraße.
Im Rahmen der Planung wurden die vorhandenen ca. 100 Jahre alten Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle und Grundstücksanschlussleitungen mittels TV-Befahrungen untersucht und aufgrund ihrer Schäden nach DWA-M 149-3 klassifiziert. Insbesondere der vorhandene Niederschlagswasserkanal weist zahlreiche Schadstellen in Form von Rissen, fehlenden Wandungsteilen und Scherbenbildung sowie verfestigten Ablagerungen auf, welche die Funktionstüchtigkeit stark einschränken.
Die Art der vorliegenden Schäden macht gemäß DWA-M 149-3 die Einordnung in die folgenden Zustandsklassen erforderlich.
Zustandsklasse 1 – kurzfristige Schadensbeseitigung (11 Haltungen) Zustandsklasse 2 – mittelfristige Schadensbeseitigung (5 Haltungen)
Damit ist eine Erneuerung des Niederschlagswasserkanals einschließlich der Grundstücksanschlussleitungen vor dem Straßenneubau erforderlich.
Am Schmutzwasserkanal sind keine so gravierenden Schadstellen zu verzeichnen. Aufgrund des Alters des Kanals kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Muffenverbindungen der Steinzeugrohre, die zum Zeitpunkt der Verlegung aus Teerstrick mit Ton- bzw. Zementwulstdichtung hergestellt wurden, dicht sind und damit dem heutigen allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Damit ergibt sich eine Einordnung in die Zustandsklasse 2 – mittelfristiger Handlungsbedarf. Analog trifft das auch für die Grundstücksanschlussleitungen zu. Ebenfalls entsprechen die Schächte nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Aufgrund der festgestellten Schäden an den Schmutzwasserkanalhaltungen und dem allgemeinen Altrohrzustand, der keine Unterbögen über 2 cm aufweist, ist eine Sanierung mittels Inliner möglich. Eine Sanierung ist auch bezogen auf die in einem Teilbereich des Kanalbaus vorhandene LCKW-Kontamination des Grundwassers von Vorteil, da dafür keine Grundwasserabsenkung erforderlich ist.
Vorgesehen ist auch eine Teilsanierung der Schächte. Die Schächte werden nur oberhalb des anstehenden Grundwassers erneuert werden. Der untere Teil der Schächte wird ebenfalls saniert.
Es ist vorgesehen, die Grundstücksanschlussleitungen auch mittels Inliner zu sanieren. Im Bereich der erforderlichen Arbeitsgruben erfolgt jedoch eine Erneuerung.
Die Schäden sind in den beiliegenden Übersichtsplänen – Zustandsklassifizierung – Blatt 4 Schmutzwasser und Blatt 8 und 9 Niederschlagswasser dargestellt. In dem beiliegenden Lageplan – Ausführungsplanung – Blatt 1 und 3 sind die Leitungstrassen dargestellt.
Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung für die Niederschlagswasserableitung auf ca. 276.000,00 EUR und die Schmutzwasserableitung auf ca. 185.000,00 EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Übersichtsplan Zustandsklassifizierung (Blatt 4 SW; Blatt 8 und 9 NW) Lageplan Ausführungsplanung (Blatt 1 bis 3) |
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