Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0056/2014  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für die Schmutz- und Niederschlagswasserableitung Blumenstraße, TA Frankfurter Straße bis Bahnhofstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Przychodzki
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
09.10.2014 
2. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
15.10.2014 
3. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Zustandsklassifizierung Blatt 4 - SW
Zustandsklassifizierung Blatt 8 - NW Teil 1
Zustandsklassifizierung Blatt 9 - NW Teil 2
LP_1_A3_ Blumenstr
LP_2_A3_ Blumenstr
LP_3_A3_ Blumenstr

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutz- und Niederschlagswasserableitung Blumenstre, Teilabschnitt Frankfurter Straße bis Bahnhofstraße.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) plant den Neubau der Blumenstraße, im Teilabschnitt zwischen Frankfurter Straße und Bahnhofstraße.

 

Im Rahmen der Planung wurden die vorhandenen ca. 100 Jahre alten Schmutz- und Nieder­schlagswasserkanäle und Grundstücksanschlussleitungen mittels TV-Befahrungen unter­sucht und aufgrund ihrer Schäden nach DWA-M 149-3 klassifiziert. Insbesondere der vorhandene Niederschlagswasserkanal weist zahlreiche Schadstellen in Form von Rissen, fehlenden Wandungsteilen und Scherbenbildung sowie verfestigten Ablagerungen auf, welche die Funktionstüchtigkeit stark einschränken.

 

Die Art der vorliegenden Schäden macht gemäß DWA-M 149-3 die Einordnung in die folgen­den Zustandsklassen erforderlich.

 

Zustandsklasse 1 kurzfristige Schadensbeseitigung (11 Haltungen)

Zustandsklasse 2 mittelfristige Schadensbeseitigung (5 Haltungen)

 

Damit ist eine Erneuerung des Niederschlagswasserkanals einschließlich der Grundstücks­anschlussleitungen vor dem Straßenneubau erforderlich.

 

Am Schmutzwasserkanal sind keine so gravierenden Schadstellen zu verzeichnen. Aufgrund des Alters des Kanals kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Muffenverbin­dungen der Steinzeugrohre, die zum Zeitpunkt der Verlegung aus Teerstrick mit Ton- bzw. Zementwulstdichtung hergestellt wurden, dicht sind und damit dem heutigen allgemein aner­kannten Regeln der Technik entsprechen. Damit ergibt sich eine Einordnung in die Zustands­klasse 2 mittelfristiger Handlungsbedarf. Analog trifft das auch für die Grund­stücksanschlussleitungen zu. Ebenfalls entsprechen die Schächte nicht mehr den heutigen Anforderungen.

 

Aufgrund der festgestellten Schäden an den Schmutzwasserkanalhaltungen und dem allge­meinen Altrohrzustand, der keine Unterbögen über 2 cm aufweist, ist eine Sanierung mittels Inliner möglich. Eine Sanierung ist auch bezogen auf die in einem Teilbereich des Kanalbaus vorhandene LCKW-Kontamination des Grundwassers von Vorteil, da dafür keine Grundwas­serabsenkung erforderlich ist.

 

Vorgesehen ist auch eine Teilsanierung der Schächte. Die Schächte werden nur oberhalb des anstehenden Grundwassers erneuert werden. Der untere Teil der Schächte wird eben­falls saniert.

 

Es ist vorgesehen, die Grundstücksanschlussleitungen auch mittels Inliner zu sanieren. Im Bereich der erforderlichen Arbeitsgruben erfolgt jedoch eine Erneuerung.

 

Die Schäden sind in den beiliegenden Übersichtsplänen Zustandsklassifizierung Blatt 4 Schmutzwasser und Blatt 8 und 9 Niederschlagswasser dargestellt. In dem beiliegenden Lageplan Ausführungsplanung Blatt 1 und 3 sind die Leitungstrassen dargestellt.

 

Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung für die Niederschlagswasserab­leitung auf ca. 276.000,00 EUR und die Schmutzwasserableitung auf ca. 185.000,00 EUR.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

554.000,00

EUR

Pos. 70   273.300,00

Pos. 71   332.000,00

EUR

52.000,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

/

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Übersichtsplan Zustandsklassifizierung (Blatt 4 SW; Blatt 8 und 9 NW)

Lageplan Ausführungsplanung (Blatt 1 bis 3)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zustandsklassifizierung Blatt 4 - SW (133 KB)    
Anlage 5 2 Zustandsklassifizierung Blatt 8 - NW Teil 1 (179 KB)    
Anlage 6 3 Zustandsklassifizierung Blatt 9 - NW Teil 2 (199 KB)    
Anlage 2 4 LP_1_A3_ Blumenstr (592 KB)    
Anlage 3 5 LP_2_A3_ Blumenstr (755 KB)    
Anlage 4 6 LP_3_A3_ Blumenstr (699 KB)