Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot gilt.
Erläuterungen:
Für den im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Bereich im Ortsteil Klein Bademeusel existierte bislang keine klare Abgrenzung des Innenbereiches gegenüber dem Außenbereich, wobei im Einzelfall eine schnelle Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, insbesondere bei Anträgen auf Baugenehmigung sowie u.a. auch bei der Ermittlung von Beiträgen, erschwert werden würde.
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Klein Bademeusel“ soll hierbei Abhilfe schaffen und die planungsrechtliche Grundlage für Bauentscheidungen schaffen, um eine gesonderte städtebauliche Entwicklung abzusichern und Rechtssicherheit zu erlangen.
In der Klarstellungssatzung legt die Gemeinde die nachweislich vorhandenen Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest und grenzt den Innenbereich vom Außenbereich verbindlich ab. Damit stellt die Klarstellungssatzung abschließend klar, welche bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen zusätzlich nach § 34 BauGB unmittelbar – mit der ggf. erforderlichen Baugenehmigung – eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf. Entsprechendes gilt jeweils für Änderungen einer baulichen Anlage oder Nutzungsänderungen.
In der Ergänzungssatzung legt die Gemeinde für unbebaute Bereiche im Außenbereich fest, dass diese künftig planungsrechtlich als Innenbereich zu betrachten sind und damit grundsätzlich für eine Bebauung geeignet sind.
Die Offenlegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Klein Bademeusel erfolgte im Zeitraum vom 30.12.2013 bis einschließlich 03.02.2014. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schriftsatz vom 11.10.2013 gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren beteiligt.
Der Ortsteil Klein Bademeusel befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Neißeaue“. Seitens der Stadt Forst (Lausitz) wurde mit Schriftsatz vom 15. Oktober 2013 ein Antrag auf Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam gestellt. Das Ministerium hat mit Schriftsatz vom 29.10.2013 den Eingang des Antrages bestätigt (Geschäftszeichen 4-4612/262) und mitgeteilt, dass nach einer noch erfolgenden Prüfung mitgeteilt wird, ob ein Ausgliederungsverfahren erforderlich ist, in Aussicht gestellt werden kann bzw. andere Lösungen für die Beseitigung des ggf. auftretenden Normenwiderspruches von Satzungsfestsetzungen und Schutzgebietsverordnung in dem konkreten Fall anzuwenden sind.
Ein Satzungsbeschluss erfolgte in der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2014 auf Basis einer Entwurfszeichnung, die mit der Sachbearbeiterebene des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vorab besprochen worden war. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit Schriftsatz vom 04. August 2014 jedoch mitgeteilt, dass die geplanten Festsetzungen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Bereich des Teiches auf dem Flurstück 39/1, Flur 2, Gemarkung Klein Bademeusel und im Bereich des Flurstückes 16, Flur 1, Gemarkung Klein Bademeusel, den Festsetzungen der Schutzgebietsverordnung entgegenstehen. Da hierbei zwei Flächen im ausgewiesenen Klarstellungsbereich betroffen sind, muss ein Satzungsänderungsbeschluss gefasst werden.
Eine Inkraftsetzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird erst nach einem abschließenden Bescheid des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erfolgen.
Die betroffenen Bürger wurden über die Sach- und Rechtslage informiert.
Die Planungskosten betrugen 15.037,73 EUR brutto. Anlagen:
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