Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0062/2014  

 
 
Betreff: Beschluss zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung "Klein Bademeusel" (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung), hier: Satzungsänderungsbeschluss
1. Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
13.11.2014 
3. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.11.2014 
4. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2014 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abw_kl_badem_töb_neu
abw_kl_badem_bürger_neu
satz_beschl_kl_badem
Lageplan KES Klein Bademeusel

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die modifizierte Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.A sowie der Bürger entsprechend Anlage 1.B.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte modifizierte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung Klein Bademeusel“.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot gilt.

 

 


Erläuterungen:

 

r den im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Bereich im Ortsteil Klein Bademeusel existierte bislang keine klare Abgrenzung des Innenbereiches gegenüber dem Außen­bereich, wobei im Einzelfall eine schnelle Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvor­haben, insbesondere bei Anträgen auf Baugenehmigung sowie u.a. auch bei der Ermittlung von Beiträgen, erschwert werden würde.

 

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Klein Bademeusel“ soll hierbei Abhilfe schaffen und die planungsrechtliche Grundlage für Bauentscheidungen schaffen, um eine gesonderte städtebauliche Entwicklung abzusichern und Rechtssicherheit zu erlangen.

 

In der Klarstellungssatzung legt die Gemeinde die nachweislich vorhandenen Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest und grenzt den Innenbereich vom Außenbereich verbindlich ab. Damit stellt die Klarstellungssatzung abschließend klar, welche bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen zusätzlich nach § 34 BauGB unmittelbar mit der ggf. erforderlichen Baugenehmigung eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf. Entsprechendes gilt jeweils für Änderungen einer baulichen Anlage oder Nutzungsänderungen.

 

In der Ergänzungssatzung legt die Gemeinde für unbebaute Bereiche im Außenbereich fest, dass diese künftig planungsrechtlich als Innenbereich zu betrachten sind und damit grund­tzlich für eine Bebauung geeignet sind.

 

Die Offenlegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Klein Bade­meusel erfolgte im Zeitraum vom 30.12.2013 bis einschließlich 03.02.2014. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schriftsatz vom 11.10.2013 gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren beteiligt.

 

Der Ortsteil Klein Bademeusel befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Neißeaue“. Seitens der Stadt Forst (Lausitz) wurde mit Schriftsatz vom 15. Oktober 2013 ein Antrag auf Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam gestellt. Das Ministerium hat mit Schriftsatz vom 29.10.2013 den Eingang des Antrages bestätigt (Geschäftszeichen 4-4612/262) und mitgeteilt, dass nach einer noch erfolgenden Prüfung mitgeteilt wird, ob ein Ausgliederungs­verfahren erforderlich ist, in Aussicht gestellt werden kann bzw. andere Lösungen für die Beseitigung des ggf. auftretenden Normenwiderspruches von Satzungsfestsetzungen und Schutzgebietsverordnung in dem konkreten Fall anzuwenden sind.

 

Ein Satzungsbeschluss erfolgte in der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2014 auf Basis einer Entwurfszeichnung, die mit der Sachbearbeiterebene des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vorab besprochen worden war. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit Schriftsatz vom 04. August 2014 jedoch mitgeteilt, dass die geplanten Festsetzungen der Klarstellungs- und Ergänzungs­satzung im Bereich des Teiches auf dem Flurstück 39/1, Flur 2, Gemarkung Klein Bade­meusel und im Bereich des Flurstückes 16, Flur 1, Gemarkung Klein Bademeusel, den Festsetzungen der Schutzgebietsverordnung entgegenstehen. Da hierbei zwei Flächen im ausgewiesenen Klarstellungsbereich betroffen sind, muss ein Satzungsänderungs­beschluss gefasst werden.

 

Eine Inkraftsetzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird erst nach einem abschließenden Bescheid des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erfolgen.

 

Die betroffenen Bürger wurden über die Sach- und Rechtslage informiert.

 

Die Planungskosten betrugen 15.037,73 EUR brutto.


Anlagen:

 

Anlage 1.A

Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.B

Abwägung der Stellungnahmen der Bürger

Anlage 2

Satzungsbeschluss

Anlage 3

Lageplan

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abw_kl_badem_töb_neu (153 KB)    
Anlage 2 2 abw_kl_badem_bürger_neu (58 KB)    
Anlage 3 3 satz_beschl_kl_badem (42 KB)    
Anlage 4 4 Lageplan KES Klein Bademeusel (124 KB)