Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0064/2014  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2015/2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pelz, Jenny
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
10.11.2014 
3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.11.2014 
4. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2014 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2015/2016
Straßen Schulbezirk GS Mitte - 2015/2016
Straßen Schulbezirk GS Keune - 2015/2016
Straßen Schulbezirk Grundschule Nordstadt - 2015/2016
Kartenausschnitt Schulbezirke 2015/2016 mit Stadtplan

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2015/2016.


Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, „r den die Schule die örtlich zuständige Schule ist“. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§ 106 (5) BbgSchulG).

 

Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 (4) BbgSchulG). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 27. rz 2012 schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 23 Schüler/innen vor.

 

Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden.

 

Im Schuljahr 2015/2016 werden 140 Schüler/innen (Stand 24. September 2014) in städtische Schulen eingeschult. Ausgehend von dem Beschluss SVV/0474/2010 „Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) und Beschluss zur Auflösung der Grundschule Noßdorf und der Grundschule Keune“ und den Schulanfängerzahlen wurde folgende Verteilung der ersten Klassen vorgenommen:

 

Grundschule

Anschrift

Klassen-
anzahl

Schüler-
anzahl

Forst Mitte

Max-Fritz-Hammer-Straße 15

zwei

61

Keune

Keuner Straße 100

eine

26

Nordstadt

Frankfurter Straße 48

zwei

53

 

Aus den Erfahrungswerten der letzten Einschulungsjahre sind in städtischen Schulen für das Schuljahr 2015/2016 insgesamt mindestens 20 Zurückstellungen zu erwarten. Die diesbezüglichen Entscheidungen treffen die jeweiligen Schulleitungen nicht vor dem Monat Mai. Deshalb kann die daraus resultierende Schülerreduzierung  hier noch keinem Schulstandort zugeordnet werden.

 

FLEX-Klassen werden in den Grundschulen Nordstadt, Forst Mitte und Keune weitergeführt.

 


Anlagen:

 

-          Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2015/2016 mit Anlage Zuordnung von Straßen zu Schulbezirken für das Schuljahr 2015/2016 und Kartenausschnitt Schulbezirke 2015/2016 mit Stadtplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2015/2016 (135 KB)    
Anlage 2 2 Straßen Schulbezirk GS Mitte - 2015/2016 (57 KB)    
Anlage 3 3 Straßen Schulbezirk GS Keune - 2015/2016 (53 KB)    
Anlage 4 4 Straßen Schulbezirk Grundschule Nordstadt - 2015/2016 (57 KB)    
Anlage 5 5 Kartenausschnitt Schulbezirke 2015/2016 mit Stadtplan (1168 KB)