Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0073/2014  

 
 
Betreff: 1. Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan Innenstadt"

2. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
13.11.2014 
3. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.11.2014 
4. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2014 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan 1. Änderung B-Plan Innenstadt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, für den bisherigen Geltungs­­bereich des seit dem 14.07.2006ltigen Bebauungsplanes Innenstadt ein Bauleit­planverfahren der In­nenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan Innenstadt“ einzuleiten. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Osten: Von der westlichen Grenze der Berliner Straße sowie von der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16, Gemarkung Forst

 

Im Süden: Von der nördlichen Grenze der Flurstücke 543, 685, 444, 158/11 (Teilabschnitt), Flur 18, Gemarkung Forst, sowie der dlichen Straßenbegrenzungslinie der Hermannstraße

 

Im Westen: Von der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Bahnhofstraße

 

Im Norden: Von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegrenzungs­linie der Cottbuser Straße

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung i.S.d. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan Innenstadt“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der Geltungsbereich wird wie unter 1. aufgeführt begrenzt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 


Erläuterungen:

 

Der Bebauungsplan Innenstadt mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) vom 14.07.2006 ist rechtskräftig.

 

Mittlerweile hat sich ein Änderungsbedarf im Hinblick auf die Zweckbindung der neu gestalteten Freiflächen, bei den Geschossigkeiten, den Geschossflächenzahlen sowie bei Hinweisen zum Abfallrecht ergeben.

 

Planungsgrundlage soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S.d. § 13a BauGB sein. Das Plangebiet weist eine Flächengröße von 9,18 ha auf. Ein Bebauungsplan der Innenent­wicklung darf gem. § 13a (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt 20.000 Quadratmeter bis weniger als 70.000 Quadratmetern, wenn aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan 1. Änderung B-Plan Innenstadt (206 KB)