Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Beschlussvorschlag:
Im Osten: Von der westlichen Grenze der Berliner Straße sowie von der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16, Gemarkung Forst
Im Süden: Von der nördlichen Grenze der Flurstücke 543, 685, 444, 158/11 (Teilabschnitt), Flur 18, Gemarkung Forst, sowie der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Hermannstraße
Im Westen: Von der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Bahnhofstraße
Im Norden: Von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Cottbuser Straße
Der Geltungsbereich wird wie unter 1. aufgeführt begrenzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Der Bebauungsplan „Innenstadt“ mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) vom 14.07.2006 ist rechtskräftig.
Mittlerweile hat sich ein Änderungsbedarf im Hinblick auf die Zweckbindung der neu gestalteten Freiflächen, bei den Geschossigkeiten, den Geschossflächenzahlen sowie bei Hinweisen zum Abfallrecht ergeben.
Planungsgrundlage soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S.d. § 13a BauGB sein. Das Plangebiet weist eine Flächengröße von 9,18 ha auf. Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung darf gem. § 13a (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt 20.000 Quadratmeter bis weniger als 70.000 Quadratmetern, wenn aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.
Anlagen:
Lageplan
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