Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 1. Änderungssatzung der Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage 1.
Die Gebührenkalkulation entsprechend Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Gemäß Brandenburgischem Wassergesetz obliegt den Gemeinden die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Sammelgruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen.
Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurde die Transportleistung zum Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen zuletzt im Jahr 2012 öffentlich ausgeschrieben und für die Jahre 2013 und 2014 an die der Firma Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH vergeben. Der derzeitige Vertrag mit der Firma Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH läuft zum 31.12.2014 aus. Die Leistung ist daher ab dem 01.01.2015 neu zu vergeben und wurde dementsprechend erneut öffentlich ausgeschrieben. Die bisherigen Transportpreise konnten im Ergebnis der erneuten Ausschreibung nicht bestätigt werden. Die künftigen Transportkosten können somit mit den derzeitigen Entsorgungsgebühren nicht gedeckt werden, so dass eine Anpassung der Entsorgungsgebühren erforderlich ist.
Für die notwendige Gebührenanpassung erfolgte eine Gebührenkalkulation. Grundlage der Kalkulation bildete die Gebührenkalkulation gemäß der Beschlussvorlage SVV/0899/2013. Bei der Gebührenanpassung wurden jedoch nur die neuen Transportkosten berücksichtigt und somit nur der Punkt 4 der Kalkulation überarbeitet.
Entsprechend des im Rahmen der Beschlussfassung zur Beschlussvorlage SVV/0899/2013 durch die Stadtverordnetenversammlung an die Verwaltung erteilten Auftrages wurde für die Umsetzung des Einsammeln und Beförderns der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen in Eigenregie durch den Eigenbetrieb eine entsprechende Kalkulation der Transportkosten erstellt. Diese ist in der Anlage 4 dargestellt. Im Ergebnis der Kalkulation ist festzustellen, dass die Umsetzung der Transportleistung in Eigenregie des Eigenbetriebes gegenüber den im Rahmen der aktuellen Ausschreibung erzielten Transportkosten nicht wirtschaftlich ist.
Die 1. Änderungssatzung der Neufassung der Fäkaliensatzung ist in der Anlage 1 dargestellt. Die entsprechende Kalkulation der Entsorgungsgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung ist in der Anlage 2 enthalten.
Anlagen:
Anlage 1 1. Änderungssatzung der Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) Anlage 2 1. Änderungssatzung der Neufassung der Fäkaliensatzung - Gebührenkalkulation Anlage 3 1. Änderungssatzung der Neufassung der Fäkaliensatzung - Darstellung der Gebührenänderungen Anlage 4 Kalkulation der Kosten für das Einsammeln und Befördern der Inhalt aus dezentralen Abwasseranlagen bei Umsetzung in Eigenregie des Eigenbetriebes
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