Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0076/2014  

 
 
Betreff: Veranschlagung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 73 Kommunalverfassung in Verbindung mit § 70 Kommunalverfassung - Durchführung der Straßenbaumaßnahme Blumenstraße in der Fördergebietskulisse "Aktive Stadtzentren"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
17.11.2014 
3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.11.2014 
4. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2014 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 73 Kommunalverfassung in Verbindung mit § 70 Kommunalverfassung und in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz), eine überplan­mäßige Verpflichtungsermächtigung Produkt 51.1.01.700, Sachkonto 17917000 in Höhe von 180.000,00 EUR zur Durchführung der Straßenbaumaßnahme Blumenstraße zu veranschlagen und der Erhöhung der vorhandenen Verpflichtungsermächtigung um 180.000,00 EUR für 2016 zuzustimmen.


Erläuterungen:

 

Die Blumenstraße (von Bahnhofstraße bis Frankfurter Straße) befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der Fördergebietskulisse Aktive Innenstadt Forst (Lausitz). Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt mit Städtebaufördermitteln des Bund-Länder-Programms Aktive Stadtzentren“.

 

rderfähig im Sinne der geltenden Städtebauförderungsrichtlinie sind die Einzelmaßnahmen, die den gesamtstädtischen Entwicklungszielen entsprechen, formuliert im Integrierten Stadtentwicklungskonzept sowie der daraus abgeleiteten Zielplanung. Es handelt sich bei der Blumenstraße um eine wichtige innerstädtische Wohnstraße mit anliegender Kita und Kirchensitz und um eine der prioritären Maßnahmen.

 

Dieses Vorhaben dient der wesentlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit in Verbindung mit dem grundhaften Ausbau der Straße sowie der Gestaltung entsprechend den formulierten städtebaulichen Zielen zur Vervollkommnung des Wohnumfeldes.

 

Die Einzelmaßnahme Neubau Blumenstraße wurde im integrierten Umsetzungsplan 2012 2014 mit Fortführung im integrierten Umsetzungsplan 2015 2017 (Ident-Nr.: 07107600/009/0342) eingestellt. Die Bauausführung der Straßenbaumaßnahme Blumenstraße ist für die Jahresscheiben 2015/2016 geplant.

 

Aufgrund des Umfanges der Gesamtmaßnahme (gleichzeitige Erneuerung bzw. Sanierung der unterirdischen Leitungen) ist der Baubeginn im Frühjahr 2015 erforderlich. Dieses bedingt unter Einhaltung der Ausschreibungsfristen nach VOB eine Veröffentlichung des Bauvorhabens im Dezember 2014, jedoch spätestens im Januar 2015.

 

Die Kosten der Straßenbaumaßnahme einschließlich Planungskosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

Straßenbau              597.000,00 EUR

Planungskosten gesamt              107.000,00 EUR

abzüglich beauftragte Planungskosten              36.500,00 EUR

offene Planungskosten              70.500,00 EUR

Kosten Straßenbau und

offene Planungskosten              667.500,00 EUR

 

Finanzplan Stadt Forst (Lausitz), Produkt 51.1.01.700, Sachkonto 17917000

 

bereitstehende Haushaltsmittel 2014

r Bauvorhaben              217.500,00 EUR

genehmigte Verpflichtungsermäch-

tigung 2015              270.000,00 EUR

Finanzplanung 2016              180.000,00 EUR

(keine Verpflichtungsermächtigung)

 

Die Durchführung des Gesamtbauvorhabens Blumenstraße, die rechtzeitige Einleitung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens bedingt die haushaltsseitige Bereitstellung von weiteren finanziellen Mitteln in Höhe von 180.000,00 EUR für 2016.

 

Gegenwärtig kann aus haushaltsrechtlichen Gründen die Finanzierung der Blumenstraße in Höhe von 487.500,00 EUR gesichert werden. Entsprechend ist die vorhandene Verpflich­tungsermächtigung Produkt 51.1.01.700, Sachkonto 17917000 in Höhe von 270.000,00 EUR (2015) um 180.000,00 EUR für 2016 zu erhöhen.


Anlagen: