Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0078/2014  

 
 
Betreff: Eintrittspreise im Ostdeutschen Rosengarten 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Balzer
Federführend:Fachbereich Tourismus, Marketing und Kultur Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
10.11.2014 
3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
17.11.2014 
3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.11.2014 
4. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2014 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Eintrittspreise_2015

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung der saisonalen Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten gültig ab 01.05.2015 lt. Anlage 1.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung einer Rabattierung der saisonalen Eintrittspreise für Kooperationspartner/Sonderwerbemaßnahmen bis max. in Höhe von 25 % der jeweils gültigen Tarife, gültig ab Mai 2015.

 

 

 


Erläuterungen:

 

Ostdeutscher Rosengarten Forst (Lausitz)

Eintrittspreise 2015

 

Im Rahmen des finanziellen Managements im Jahr 2015 sind auch die Einnahmen aus den Eintrittsgeldern für die Organisation und Durchführung im Ostdeutschen Rosengarten zu generieren.

Die Saison beginnt am 01. Mai 2015 und endet am 30. September 2015.

 

Die Eintrittspreise gelten für den Teilbereich Rosenpark.

 

Die Eintrittspreisgestaltung zielt auch 2015 darauf ab, die Bürger von Forst (Lausitz) und Umgebung durch günstige Dauerkarten für mehrfache Besuche zu gewinnen. Als besonderes Angebot für die Forster sollen die Dauerkarten auch 2015 für weitere Veranstaltungen, insbesondere auch für die Rosengartenfesttage gelten.

 

Die Eintrittspreise finden keine Anwendung bei Sonderveranstaltungen bzw. während der Rosengartenfesttage (26.-28. Juni 2015). Ausnahme: Dauerkarten gelten auch für die Rosengartenfesttage.

 

Derzeit wird die Wirksamkeit der 2014 gegebenen Kooperationsrabatte ausgewertet. Im Ergebnis der Auswertung sollen für 2015 besonders fruchtbare und finanziell erfolgreiche Kooperationen weitergeführt werden.

Um für die Vielzahl der unterschiedlichen Angebote eine möglichst einfache und praktikable Lösung zu schaffen, wird eine maximal 25%ige Rabattierung der Tarife vorgeschlagen.

 

 


Anlagen:

 

Eintrittspreise im Ostdeutschen Rosengarten 2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eintrittspreise_2015 (71 KB)