Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0082/2014  

 
 
Betreff: Beschluss zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Briesnig
(Klarstellungs- und Ergänzungssatzung), 1. Änderung
1. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
15.01.2015 
4. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.02.2015 
5. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.03.2015 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abw_briesnig_töb
abw_briesnig_bürger
satz_beschl_kes briesnig
Briesnig KES

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0 sowie der Bürger gem. Anlage 1.1.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Briesnig in der Fassung der 1. Änderung.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass r befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot gilt.

 

 


Erläuterungen:

 

Bei der seit dem 19.05.2000 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Briesnig hat sich in Teilbereichen ein Änderungsbedarf ergeben.

 

Die Altsatzung wurde auf Grundlage einer fotogrammetrischen Karte und unter Verwendung von Archivmaterial aus dem Jahr 1987 angefertigt.

 

Nunmehr war mit der zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung sowie durch Ortsbegehung auch eine im Interesse der Einwohner exaktere Abgrenzung des Innen- vom Außenbereich möglich.

 

Präzisierungen/Ergänzungen waren sowohl bei den Klarstellungsbereichen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB als auch bei den Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich.

 

Die Überarbeitung diente der Schaffung eindeutiger planungsrechtlicher Grundlagen für Bauentscheidungen im Interesse einer rechtssicher erstellten Klarstellungs- und Ergän­zungssatzung.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Offenlegung der Planungsunterlagen im Zeitraum vom 28.07.2014 bis einschließlich 01.09.2014.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schriftsatz vom 18.06.2014 am Planverfahren beteiligt.

 

Die Planungskosten betrugen 9.046,38 Euro.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1.0

Abwägung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.1

Abwägung der Stellungnahmen von Bürgern

Anlage 2

Satzungsbeschluss

Anlage 3

Lageplan

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abw_briesnig_töb (156 KB)    
Anlage 2 2 abw_briesnig_bürger (46 KB)    
Anlage 3 3 satz_beschl_kes briesnig (41 KB)    
Anlage 4 4 Briesnig KES (172 KB)