Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot gilt.
Erläuterungen:
Bei der seit dem 19.05.2000 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Briesnig hat sich in Teilbereichen ein Änderungsbedarf ergeben.
Die Altsatzung wurde auf Grundlage einer fotogrammetrischen Karte und unter Verwendung von Archivmaterial aus dem Jahr 1987 angefertigt.
Nunmehr war mit der zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung sowie durch Ortsbegehung auch eine im Interesse der Einwohner exaktere Abgrenzung des Innen- vom Außenbereich möglich.
Präzisierungen/Ergänzungen waren sowohl bei den Klarstellungsbereichen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB als auch bei den Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich.
Die Überarbeitung diente der Schaffung eindeutiger planungsrechtlicher Grundlagen für Bauentscheidungen im Interesse einer rechtssicher erstellten Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Offenlegung der Planungsunterlagen im Zeitraum vom 28.07.2014 bis einschließlich 01.09.2014.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schriftsatz vom 18.06.2014 am Planverfahren beteiligt.
Die Planungskosten betrugen 9.046,38 Euro.
Anlagen:
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