Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bau und Planung wird über den Stand der Ausschreibung zur Sanierung der Schwimmhalle Forst (Lausitz) informiert.
Erläuterungen:
Am 06.11.2014 erfolgte die Auftragsbekanntmachung für den öffentlichen Auftrag „Planungsleistungen Schwimmhalle Forst (Lausitz), LPH 1 + 2“ im Amtsblatt der europäischen Union. Aufgrund dieser Bekanntmachung haben 13 Teilnehmer ihr Interesse an diesem Auftrag bekundet und entsprechende Unterlagen eingereicht. Ein Angebot ist nicht in die Wertung eingegangen, da es nicht termingerecht vorlag.
In der weiteren Wertung waren 12 Planungsbüros. Diese Büros wurden in rechtlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und technischer Leistungsfähigkeit geprüft. Ein maßgeblicher Prüfpunkt war die Erfüllung der technischen Mindeststandards, welche von zwei Büros nicht erreicht wurden.
Nach Auswertung aller vorgenannten Punkte mit dem beauftragten Rechtsanwaltsbüro Luther wurden drei Büros zur Aufforderung eines Angebotes ermittelt.
Im weiteren Verfahren ist es erforderlich, eine Wertungsmatrix aufzustellen und diese bei Angebotsaufforderung an die Büros mitzuteilen. Die Wertungsmatrix für die Angebote Planungsleistungen Schwimmhalle Forst (Lausitz) sind:
Qualität des gestalterischen Konzepts und der Herangehensweise Angebotspreis Konzept zur Einbindung der Stadt Forst (Lausitz) und an der Nutzung beteiligten Dritten während der Planungs- und Bauphase
Der Versand der Angebotsabfrage erfolgt am 26.01.2015. Die drei beteiligten Planungsbüros haben dann bis zum 23.02.2015 ihre Angebote einzureichen. Nach Vorprüfung der eingereichten Angebote und Erstellung eines Vorprüfberichtes soll in der 13. Kalenderwoche (Vormerkung: 24.03.2015) durch die Büros eine Abschlusspräsentation erfolgen.
Nach Fertigung des Vergabevermerkes ist vorgesehen, am 22.04.2015 dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss die Vergabe der Planungsleistungen zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gemäß § 101 a Gesetz für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann der Zuschlag erteilt werden.
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