Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten beschließen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2015 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Erläuterungen:
Entsprechend des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vom 27. November 2006,
Folgende Termine für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sind vorgesehen:
12.07.2015 Forst feiert – Sonderöffnung im Rahmen des Festwochenendes zum 750-jährigen Stadtjubiläum (gesamtes Stadtgebiet)
29.11.2015 4. Lichterfest in Forst-Eulo (nur Gebiet Forst-Eulo)
13.12.2015 Weihnachtsmarkt (gesamtes Stadtgebiet)
20.12.2015 Lichterfest in der Stadt Forst (Lausitz) (gesamtes Stadtgebiet außer Forst-Eulo)
Anlagen:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2015 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
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