Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0092/2015  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung über die Erhöhung des Kassenkreditrahmens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
26.01.2015 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.02.2015 
5. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.03.2015 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
eilentsch.06.03.15
svv_0092_15 anl.1
Liqui-Vorschau_2015_für Erhöhung Kassenkredit

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf vom 20.01.2015 über die Erhöhung des Kassenkreditrahmens in Höhe von 3,0 Mio. Euro von bisher 32,5 Mio. Euro auf 35,5 Mio. Euro.

 


Erläuterungen:

 

Die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit ist in § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geregelt.

 

Bereits mit der Einbringung des aktuellen Haushaltplanes für 2015 (siehe Finanzhaushalt) ist erkennbar, dass die liquiden Mittel nicht ausreichen werden. Hinzu kommt darüber hinaus, dass:

 

-          sich die geplanten Einzahlungen für 2015 gegenüber Stand von Anfang Dezember 2014 weiter verringern. Hintergrund ist, dass sich die Schlüsselzuweisung vom Land für 2015 gegenüber dem Haushaltsentwurf zur Einbringung um weitere 300 T-Euro verringert.

 

-          die Fördermittelerstattung für bereits in 2014 bzw. davor abgeschlossene Vorhaben (INTERREG IV-A, hier Rosengarten/Wehrinsel und Kegeldamm) noch in der Bearbeitung befindet. Nach aktuellem Stand ist bis Ende des 1. Halbjahres 2015 erst damit zu rechnen, die Erstattungshöhe beträgt ca. 700 T-Euro.

 

-          aufgrund der milden Witterung viele Bauvorhaben, insbesondere im Straßenbau nicht unterbrochen und damit nach Baufortschritt im Januar und Februar verstärkt zur Zahlung fällig werden.

 

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Aspekte ist eine Beschlussfassung erst am 06.03.2015 zeitlich nicht mehr ausreichend gewesen. Die Kassenkreditinanspruchnahme beläuft sich bis dato auf ca. 31,9 Mio. Euro. Grundlage für uns ist eine entsprechende Liquiditätsvorschau, welche der Eilentscheidung zugrunde liegt und beigefügt ist.

 

Der bisher festgesetzte Kassenkreditrahmen beläuft sich auf 32,5 Mio. Euro. Die Beschlussfassung dazu erfolgte am 16.03.2012 durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV/0672/2012). Eine zwischenzeitliche Erhöhung war nicht notwendig.

 

Der Beschluss über die Höhe des Kassenkreditbetrages ist der Kommunalaufsicht unverzüglich anzuzeigen. Die Eilentscheidung wurde ebenfalls unverzüglich angezeigt.

 


Anlagen:

Eilentscheidung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 eilentsch.06.03.15 (71 KB)    
Anlage 2 2 svv_0092_15 anl.1 (117 KB)    
Anlage 3 3 Liqui-Vorschau_2015_für Erhöhung Kassenkredit (59 KB)