Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0096/2015  

 
 
Betreff: Information zur Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Erikaweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Dünnebier
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
12.02.2015 
5. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Erikaweg_Lageplan_A3
Erikaweg_Querschnitt_A3

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Erikaweg informiert.


Erläuterungen:

 

Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro Kisters AG, Büro Cottbus, mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraße Erikaweg beauftragt. Die Planungsleistungen werden bis Mitte 2015 erbracht; mit der Bauausführung soll 2015 begonnen werden.

 

Im I. Quartal diesen Jahres findet mit den betroffenen Grundstückseigentümern die rger­informationsveranstaltung statt.

 

Der angrenzende Maulbeerweg wurde bereits 2012 fertiggestellt.

 

Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.

 

Ziel der Maßnahme ist die erstmalige Herstellung der unbefestigten Straße. Damit ist primär die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Ordnung des öffentlichen Verkehrsraumes entsprechend seiner Bedeutung verbunden. Auch die von den Fahrzeugen ausgehenden Lärm-, Abgas- und Staubbelästigungen werden deutlich verringert. Gleichzeitig wird eine gestalterische Verbesserung des Wohnumfeldes für die Anlieger erreicht. Die Wohnqualität wird entscheidend verbessert.

 

Mit der erstmaligen Herstellung des Erikaweges entfällt der städtische Unterhaltungsaufwand für das Begradigen / Hobeln der Verkehrsfläche.

 

Der Erikaweg ist Teil einer Tempo-30-Zone. Er wird vom Hederichweg bis zum Maulbeerweg in der gesamten Länge von ca. 115,00 m hergestellt. Die öffentliche Breite beträgt im Mittel 9,00 m.

 

Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt in Abhängigkeit von der Lage der unterirdischen Leitungen mittig im öffentlichen Bereich. die Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m, in den Einmündungsbereichen wird die Fahrbahn auf 5,50 m aufgeweitet. Die Einmündungsradien zu den angrenzenden Straßen sind bei Mitbenutzung des Gegenfahrstreifens für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt. Die Ausführung der Fahrbahn ist in bituminöser Bauweise mit beid­seitiger Tiefbordeinfassung und Dachgefälle vorgesehen.

 

Geplanter Straßenaufbau gemäß RStO 12:

 

Asphaltdeckschicht              4 cm

Asphalttragschicht              10 cm

Schottertragschicht 0/45              30 cm

Oberbau              44 cm

 

Es ist vorgesehen, beiderseits der Fahrbahn ein 0,75 m breites, begrüntes standfestes Bankett anzulegen. Anschließend sollen 1,00 m breite Versickerungsmulden für das anfallende Niederschlagswasser ausgebildet werden.

 

Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonverbundsteinpflaster 8 cm auf 4 cm Bettungsschicht und 28 cm Schottertragschicht 0/45. Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

 

Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme nach den anerkannten Regeln der Technik mit einem LED-Leuchtensystem erneuert.

 

Zur Durchführung des Bauvorhabens ist kein Grunderwerb erforderlich.

 

Vorläufige Kostenschätzung:

 

Straßenbau              49.500,00 EUR

Straßenbeleuchtung mit Planung              16.000,00 EUR

Grundstückszufahrten              4.000,00 EUR

Planung              11.500,00 EUR

Gesamtkosten der Baumaßnahme              81.000,00 EUR

 

Im Haushalt abgesichert sind für das Jahr 2015 82.000,00 EUR. die Kostenfortschreibung erfolgt mit der weiteren Planung.

 

Ggf. erforderliche Bauleistungen von Versorgungsträgern werden im Zuge der Baumaßnahme eingeordnet und realisiert.

 

Bauzeit

 

In Abhängigkeit von der Bestätigung des Haushalts 2015 ist ein Baubeginn in diesem Jahr vorgesehen. Die Bauzeit wird beeinflusst durch ggf. mit zu verlegende Medien. Für den Straßenbau und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist eine Bauzeit von ca. vier Monaten avisiert.


Anlagen:

 

Lageplan Erikaweg mit Straßenquerschnitt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erikaweg_Lageplan_A3 (295 KB)    
Anlage 2 2 Erikaweg_Querschnitt_A3 (164 KB)