Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0098/2015  

 
 
Betreff: Information zur Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Friesenstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Simon
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
12.02.2015 
5. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Friesenstrasse Lageplan
Friesenstrasse Regelquerschnitt

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Vorplanung r das Straßenbauvorhaben Friesenstraße informiert.


Erläuterungen:

 

Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro Rehork, Büro Cottbus, mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraße Friesen­straße in Forst (Lausitz) beauftragt.

 

Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägi­gen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.

 

Ziel der Maßnahme ist die erstmalige Herstellung der unbefestigten Straße. Damit ist primär die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Ordnung des öffentlichen Verkehrsraumes entsprechend seiner Bedeutung verbunden. Gleichzeitig wird eine gestalterische Verbesse­rung des Wohnumfeldes für die Anlieger erreicht. Die Wohnqualität wird entscheidend ver­bessert. Mit der erstmaligen Herstellung der Friesenstraße entfällt der städtische Unterhal­tungsaufwand im Rahmen der Begradigung / Hobeln der Verkehrsfläche.

 

Es handelt sich bei der Friesenstraße um ein „Allgemeines Wohngebiet“, welches als „Zone 30“ ausgeschildert ist.

 

Die Friesenstraße hat östlich der Fichtestraße eine Länge von ca. 86,00 m sowie westlich der Fichtestraße eine Ausbaulänge von ca. 156,00 m. Die öffentliche Breite beträgt im Mittel 6,00 m. Bei der Planung wurde darauf geachtet, dass die Fahrbahnen nach Möglichkeit mittig des öffentlichen Verkehrsraumes angeordnet werden, um die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich ihrer Anliegerpflichten sowie der Lage ihrer jeweiligen Grundstückszufahrten zu wahren. Die Friesenstraße befindet sich in der Trinkwasserschutz­zone III.

 

Östlich der Fichtestraße wird die Friesenstraße als Stichstraße ohne Wendehammer ausgebildet. Eine Aufstellfläche für die Mülltonnen soll im Einmündungsbereich der Fichte­straße befestigt werden. Die geplante Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m. Der restliche zur Verfügung stehende Seitenraum wird zur Gewährleistung einer erforderlichen Versicke­rungsanlage benötigt. Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung und Einseitneigung.

 

Beiderseits der Fahrbahn wird ein 0,50 m breites standfestes Bankett angelegt. Es ist geplant, im südlichen Seitenraum eine 1,00 m breite Versickerungsmulde für das anfallende Niederschlagswasser auszubilden.

 

Zwischen der Fichtestraße und dem Lindnersweg ist eine Fahrbahnbreite von insgesamt 4,00 m vorgesehen. Diese lässt unter Berücksichtigung der Tempo-30-Zone einen Begeg­nungsverkehr Pkw/Pkw für diese Anliegerstraße zu.

 

Beiderseits der Fahrbahn wird ein 0,50 m breites standfestes Bankett angelegt. Es ist geplant, die 1,00 m breite Versickerungsmulde für das anfallende Niederschlagswasser auf der nördlichen Straßenseite anzuordnen. Die Einmündungsradien zu den angrenzenden Straßen sind für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt.

 

Geplanter Straßenaufbau nach RStO 12:

 

Asphaltdeckschicht              4 cm

Asphalttragschicht              8 cm

Schottertragschicht              15 cm

Frostschutzschicht              23 cm

Gesamtoberbaustärke              50 cm

 

Die Befestigung der Grundstückszufahrten der Friesenstraße erfolgt mit Betonverbundstein­pflaster und hat eine Oberbaustärke von 40,00 cm. Die Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

 

Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme nach den anerkannten Regeln der Technik mit einem LED-Leuchtensystem erneuert. Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro COPI mbH aus Cottbus mit der Beleuchtungsplanung Friesenstraße in Forst (Lausitz) beauftragt.

 

ckständiger Grunderwerb ist für das Flurstück 209 der Flur 32 erforderlich.

 

Vorläufige Kostenschätzung Friesenstraße

 

Straßenbau              82.312,30 EUR

Straßenbeleuchtung mit Planung              21.193,35 EUR

Grundstückszufahrten              2.023,00 EUR

Planung Straßenbau

(einschließlich Baugrund und Vermessung)              15.313,08 EUR

Gesamtkosten der Baumaßnahme              120.841,73 EUR

 

Im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) stehen gegenwärtig 123.100,00 EUR für diese Baumaßnahme zur Verfügung. Die Kostenfortschreibung erfolgt mit der weiteren Planung.

 

Ggf. erforderliche Bauleistungen von Versorgungsträgern werden im Zuge der Baumaßnahme eingeordnet und realisiert.

 

Bauzeit

 

Die Planungsleistungen werden im Jahr 2015 erbracht; die Bauausführung ist für 2015/2016 geplant.

 

Voraussichtlich im April 2015 findet mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Bürger­informationsveranstaltung statt.

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

Regelquerschnitt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Friesenstrasse Lageplan (321 KB)    
Anlage 2 2 Friesenstrasse Regelquerschnitt (296 KB)