Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Vorplanung für das Straßenbauvorhaben Lindners Weg informiert. Erläuterungen:
Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro Rehork aus Cottbus mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraße Lindners Weg in Forst (Lausitz) beauftragt.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.
Ziel der Maßnahme ist die erstmalige Herstellung der unbefestigten Straße. Damit ist primär die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Ordnung des öffentlichen Verkehrsraumes entsprechend seiner Bedeutung verbunden. Gleichzeitig wird eine gestalterische Verbesserung des Wohnumfeldes für die Anlieger erreicht. Die Wohnqualität wird entscheidend verbessert. Mit der erstmaligen Herstellung des Lindners Weg entfällt der städtische Unterhaltungsaufwand im Rahmen der Begradigung / Hobeln der Verkehrsfläche.
Es handelt sich bei dem Lindners Weg um ein „Allgemeines Wohngebiet“, welches als „Zone 30“ ausgeschildert ist. Die Straße hat eine Ausbaulänge von ca. 330,00 m. Die öffentliche Breite beträgt im westlichen Bereich im Mittel 9,00 m sowie im südlichen Bereich ca. 7,00 m. Bei der Planung wurde darauf geachtet, dass die Fahrbahnen nach Möglichkeit mittig im öffentlichen Verkehrsraum angeordnet werden, um die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich ihrer Anliegerpflichten sowie der Lage ihrer jeweiligen Grundstückszufahrten zu wahren. Der Lindners Weg befindet sich in der Trinkwasserschutzzone III.
Die geplante Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m; dies entspricht einem Begegnungsverkehr Pkw/Lkw bei verminderter Geschwindigkeit. Es ist vorgesehen, die Fahrbahn in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung herzustellen. Die Einmündungsradien zu den angrenzenden Straßen sind für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt.
Im Einmündungsbereich zu Friesenstraße soll eine Fahrbahneinengung mit 3,00 m Breite aufgrund eines erhaltenswerten Einzelbaumes (Eiche) angeordnet werden. Im Bereich der Kleingartenanlage sollen 3 Pkw-Stellplätze errichtet werden. Beiderseits der Fahrbahn wird ein 0,50 m breites standfestes Bankett angelegt. Im westlichen Teil sollen auf beiden Seiten jeweils 1,00 m breite Versickerungsmulden für das anfallende Niederschlagswasser ausgebildet werden. Die Fahrbahn erhält ein entsprechendes Dachgefälle.
Im südlichen Bereich Lindners Weg ist aufgrund des zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes die Anordnung einer 1,00 m breiten Versickerungsmulde einseitig geplant.
Geplanter Straßenaufbau nach RStO 12:
Asphaltdeckschicht 4 cm Asphalttragschicht 8 cm Schottertragschicht 15 cm Frostschutzschicht 23 cm Gesamtoberbaustärke 50 cm
Die Befestigung der Grundstückszufahrten für den Lindners Weg erfolgt mit Betonverbundsteinpflaster und hat eine Oberbaustärke von 40 cm. Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.
Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme nach den anerkannten Regeln der Technik mit einem LED-Leuchtensystem erneuert. Durch die Stadt Forst (Lausitz) wurde das Ingenieurbüro COPI mbH aus Cottbus mit der Beleuchtungsplanung Lindners Weg in Forst (Lausitz) beauftragt.
Rückständiger Grunderwerb ist für die Flurstücke 171 und 641 der Flur 32 erforderlich.
Vorläufige Kostenschätzung Lindners Weg
Straßenbau 141.550,50 EUR Straßenbeleuchtung mit Planung 29.414,90 EUR Grundstückszufahrten 18.385,50 EUR Planung Straßenbau (einschließlich Baugrund und Vermessung) 20.751,12 EUR Gesamtkosten der Baumaßnahme 210.102,02 EUR
Im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) stehen gegenwärtig 182.000,00 EUR für diese Baumaßnahme zur Verfügung. Die Kostenfortschreibung erfolgt mit der weiteren Planung. In diesem Zusammenhang werden Lösungen zur Reduzierung der bisher geschätzten Kosten untersucht.
Ggf. erforderliche Bauleistungen von Versorgungsträgern werden im Zuge der Baumaßnahme eingeordnet und realisiert.
Bauzeit
Die Planungsleistungen werden im Jahr 2015 erbracht; die Bauausführung ist für 2015/2016 geplant.
Voraussichtlich im April 2015 findet mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Bürgerinformationsveranstaltung statt. Anlagen:
Lageplan Regelquerschnitt
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