Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0103/2015  

 
 
Betreff: Beschluss über die Vertretung der Stadt Forst (Lausitz) und der Ortsteile Bohrau, Briesnig und Mulknitz im Arbeitskreis des Braunkohleausschusses - Tagebau Jänschwalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.02.2015 
5. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.03.2015 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

  1.      Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vertretung der Stadt Forst (Lausitz)

und der Ortsteile Bohrau, Briesnig und Mulknitz im Arbeitskreis des Braunkohleausschusses - Tagebau Jänschwalde durch folgende Personen:

 

Stadt Forst (Lausitz):               Herr Waldemar Olheide, Sachbearbeiter Stadtentwicklung

in Vertretung: Frau Christina Rennhak, Sachbearbeiterin                     Stadtentwicklung

 

Ortsteil Bohrau:              Herr Bodo Lerke, Klein Bohrauer Straße 1,

03149 Forst (Lausitz)

in Vertretung: Frau Melanie Fliege-Blossey, Am Wald 1a,

03149 Forst (Lausitz)

 

Ortsteil Briesnig:              Herrn Jörg Puder, Schäferweg 6, 03149 Forst (Lausitz)

 

Ortsteil Mulknitz:              Herrn Markus Lidzba, Mulknitzer Dorfstraße 9 a,

03149 Forst (Lausitz)

 

  1.      Der Beschluss SVV/0155/2009 vom 03.07.2009 wird außer Kraft gesetzt.

Erläuterungen:

Auf der Grundlage von § 14 des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg wurde der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg gebildet und mit Beschluss vom 30.10.2003 der Arbeitskreis Tagebau Jänschwalde berufen. Er ist ein beratendes Gremium des Braunkohleausschusses.

 

Die Geschäftsordnung des Arbeitskreises Tagebau Jänschwalde regelt in § 4 Abs. 1, dass der Arbeitskreis die Zusammensetzung entsprechend den regionalen Aufgaben selbstständig regelt.

 

Der § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung bestimmt, dass die Stadt Forst (Lausitz) einen stimmberechtigten Vertreter als stimmberechtigtes ständiges Mitglied in den Arbeitskreis entsenden kann.

 

Für die Ortsteile regelt § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dass Ortsteile, die von den Auswirkungen des Braunkohlebergbaus berührt sind, ein Mitglied des Ortsbeirates oder einen vom Ortsbeirat benannten Vertreter in den Ausschuss als stimmberechtigtes ständiges Mitglied entsenden können.

 

Zurzeit sind die Stadt Forst (Lausitz) und die Ortsteile Bohrau, Briesnig und Mulknitz im Arbeitskreis vertreten. Die Ortsteile haben per Ortsbeiratsbeschluss die VertreterInnen bestimmt.

 

Mit Beschluss Nr. SVV/0155/2009 hat die Stadtverordnetenversammlung namentlich zur Vertretung der Stadt Forst (Lausitz) und der Ortsteile Bohrau, Briesnig und Mulknitz einen Beschluss gefasst.

Ein erneuter Beschluss wird erforderlich, da sich sowohl bei der Stadt Forst (Lausitz) als auch in den Ortsteilen Briesnig und Bohrau und Mulknitz zwischenzeitlich personelle Änderungen ergeben haben.