Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht 2011 zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Erstellung und Vorlage dieses Beteiligungsberichtes ergibt sich aus den Verwaltungs-vorschriften des § 98 Nr. 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit § 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).
Mit den Regelungen des § 61 KomHKV wird ein Mindestmaß an Informationsgehalt festgelegt, um der Funktion des Berichts zur Unterrichtung der Gemeindevertretung und der Einwohner zu entsprechen und seiner Bedeutung als Controllinginstrument gerecht zu werden.
Bei der Erstellung dieses Beteiligungsberichtes wurden die Hinweise und Vorgaben des Rundschreibens zur Anwendung der Bestimmungen über die Erstellung und den Aufbau der Berichte über die Beteiligungen der Gemeinden an Unternehmen (Beteiligungsbericht) gemäß § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bzw. § 83 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 BbgKVerf des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg vom 22.Dezember 2009 beachtet. Anlagen: Beteiligungsbericht 2011
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